Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot

Frage: Übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot

Manschgal

Beitrag melden

Frage: Sehr geehrte Frau Bader, Seit 2 Wochen habe ich von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Ich arbeite dort wieder seit Februar 2021 auf geringfügiger Basis in der elternzeit. In meinem Vertrag steht, ich arbeite wöchentlich 10 Stunden und bekomme dafür ein festgehalt, welches in Entgelt und übungsleiterpauschale aufgeteilt ist. Nun hab ich mein aktuelles Gehalt bekommen und es wurden nur das Entgelt ausbezahlt. Darf er das? Liebe Grüße von Manschgal am 27.08.2021 Antwort auf: Übungsleiterpauschale im Beschäftigungsverbot Hallo, dazu brauche ich weitere Angaben. Normalerweise arbeitet man nicht bei seinem AG mit Festgehalt und Übungsleiterpauschale. Hört sich nach Steuerbetrug an. NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2021 Antwort auf: Übungsleiterpauschale im Beschäftigungsverbot Danke für die schnelle Antwort Frau Bader. In meinem vertrag steht, dass die monats Vergütung 450 euro beträgt zuzüglich der Vergütung gem. Paragraph 3 nr 26 estg. Und dass ich eine gleichbleibende monatsvergütung in höhe von xxx euro erhalte. Diese monatspauschale wird in einen anteil minijoblohn und einen anteil Entgelt gem. Paragraph 3 nr 26 estg aufgeteilt. Ist dies so nicht rechtens? Und wie ist es wegen der übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot? Liebe Grüße von Manschgal am 31.08.2021 Antwort auf: Übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot Hallo, nein, das ist nicht zulässig. Es umgeht nämlich, dass Sie eigentlich mehr verdienen und Steuern zahlen müssten . Sie können nicht bei Ihrer festen Tätigkeit ehrenamtlich mit Pauschale arbeiten. Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2021 Antwort auf: Was bedeutet das nun für mich? Was muss ich tun? Was bedeutet es für mein gehalt im beschäftigungsverbot? Weil es heißt ja eigentlich ich darf nicht schlechter gestellt werden. Mein Arbeitgeber hat mir diesen vertrag so angeboten und ich wusste nicht, dass dies nicht so sein darf arbeite schon seit Februar mit diesem Vertrag auf geringfügig in der elternzeit, dieser vertrag ist befristet bis 3.12.21 Liebe Grüße von Manschgal am 07.09.2021 Antwort auf: Übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot Hallo, das ist in der Tat eine gute Frage. Sie haben einen Vertrag geschlossen, der gegen geltendes Recht verstößt (Steuerrecht). Sie haben ja auch selber erheblich davon profitiert (und können noch Probleme mit dem Finanzamt wegen Rückforderungen bekommen). Grds. sind Verträge, die gegen das Gesetz verstoßen, nichtig, § 134 BGB. Auf der anderen Seite sollen Arbeitnehmer geschützt werden. Ich habe jetzt noch mal gesucht, um eine Lösung zu finden. Dabei bin ich auf folgendes gestoßen: Ist der AG vielleicht eine gemeinnützige, kirchliche oder öffentlich rechtliche Körperschaften? Ist Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke anzusiedeln? Liegt die Arbeitszeit des Minijobs im maximalen Arbeitszeitrahmen von11 bis 14 Stunden? Dann kann eine Ausnahme greifen. Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2021 Danke, dass sie immer so zügig antworten Ich bin in der Pflege beschäftigt bei einer öffentlich rechtlichen Körperschaft. Meine arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro woche, also ca 40 stunden im monat. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ist Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke anzusiedeln? Ansonsten bleibt es bei meiner Ausführung. Liebe Grüße NB


WonderWoman

Beitrag melden

dient deine arbeit einem pädagogischen zweck? zeigst du jemandem etwas? bringst du jemandem etwas bei? bist du schulend/lehrend tätig?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...

Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...