Manschgal
Frage:
Sehr geehrte Frau Bader,
Seit 2 Wochen habe ich von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen.
Ich arbeite dort wieder seit Februar 2021 auf geringfügiger Basis in der elternzeit.
In meinem Vertrag steht, ich arbeite wöchentlich 10 Stunden und bekomme dafür ein festgehalt, welches in Entgelt und übungsleiterpauschale aufgeteilt ist.
Nun hab ich mein aktuelles Gehalt bekommen und es wurden nur das Entgelt ausbezahlt.
Darf er das?
Liebe Grüße
von Manschgal am 27.08.2021
Antwort auf:
Übungsleiterpauschale im Beschäftigungsverbot
Hallo,
dazu brauche ich weitere Angaben.
Normalerweise arbeitet man nicht bei seinem AG mit Festgehalt und Übungsleiterpauschale. Hört sich nach Steuerbetrug an.
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2021
Antwort auf:
Übungsleiterpauschale im Beschäftigungsverbot
Danke für die schnelle Antwort Frau Bader.
In meinem vertrag steht, dass die monats Vergütung 450 euro beträgt zuzüglich der Vergütung gem.
Paragraph 3 nr 26 estg. Und dass ich eine gleichbleibende monatsvergütung in höhe von xxx euro erhalte. Diese monatspauschale wird in einen anteil minijoblohn und einen anteil Entgelt gem. Paragraph 3 nr 26 estg aufgeteilt.
Ist dies so nicht rechtens? Und wie ist es wegen der übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot?
Liebe Grüße
von Manschgal am 31.08.2021
Antwort auf:
Übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot
Hallo,
nein, das ist nicht zulässig. Es umgeht nämlich, dass Sie eigentlich mehr verdienen und Steuern zahlen müssten . Sie können nicht bei Ihrer festen Tätigkeit ehrenamtlich mit Pauschale arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2021
Antwort auf:
Was bedeutet das nun für mich? Was muss ich tun? Was bedeutet es für mein gehalt im beschäftigungsverbot? Weil es heißt ja eigentlich ich darf nicht schlechter gestellt werden.
Mein Arbeitgeber hat mir diesen vertrag so angeboten und ich wusste nicht, dass dies nicht so sein darf arbeite schon seit Februar mit diesem Vertrag auf geringfügig in der elternzeit, dieser vertrag ist befristet bis 3.12.21
Liebe Grüße
von Manschgal am 07.09.2021
Antwort auf:
Übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot
Hallo,
das ist in der Tat eine gute Frage. Sie haben einen Vertrag geschlossen, der gegen geltendes Recht verstößt (Steuerrecht). Sie haben ja auch selber erheblich davon profitiert (und können noch Probleme mit dem Finanzamt wegen Rückforderungen bekommen).
Grds. sind Verträge, die gegen das Gesetz verstoßen, nichtig, § 134 BGB.
Auf der anderen Seite sollen Arbeitnehmer geschützt werden.
Ich habe jetzt noch mal gesucht, um eine Lösung zu finden. Dabei bin ich auf folgendes gestoßen:
Ist der AG vielleicht eine gemeinnützige, kirchliche oder öffentlich rechtliche Körperschaften? Ist Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke anzusiedeln? Liegt die Arbeitszeit des Minijobs im maximalen Arbeitszeitrahmen von11 bis 14 Stunden?
Dann kann eine Ausnahme greifen.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2021
Danke, dass sie immer so zügig antworten
Ich bin in der Pflege beschäftigt bei einer öffentlich rechtlichen Körperschaft. Meine arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro woche, also ca 40 stunden im monat.
Liebe Grüße
Hallo, ist Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke anzusiedeln? Ansonsten bleibt es bei meiner Ausführung. Liebe Grüße NB
WonderWoman
dient deine arbeit einem pädagogischen zweck? zeigst du jemandem etwas? bringst du jemandem etwas bei? bist du schulend/lehrend tätig?
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