Lischenmueller87
Hallo Frau Bader, Ich soll laut Elterngeldstelle über 1000 Euro zurückzahlen. Der Fehler bei der Berechnung muss bei der Elterngeldstelle liegen, da ich Grhalt und jede Veränderung unverzüglich mitgeteilt habe und mir zugesichert wurde, dass alles richtig ist. Sollte ich Widerspruch einlegen? Lohnt es sich? Wenn ja, gibt es eine Rechtsgrundlage auf die ich mich berufen kann? Herzlichen Dank und beste Grüße Lisa Menzel
Hallo, wenn Sie zu viel erhalten haben, müssen Sie es zurück bezahlen, auch wenn es nicht Ihr Fehler ist. Ob die Rückforderung berechtigt ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn Sie meinen, dass nicht, müssen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Liebe Grüße NB
Pamo
Im Rückforderungsbescheid stand doch sicherlich ein Grund für die Rückforderung, der detaillierter war als nur "Überzahlung"? Falls nicht: Lege vorsorglich Widerspruch ein und erfrage die Begründung. Schriftlich, per Einschreiben .
Dawina1985
Uns ist das auch passiert, 1.400€ mussten wir zurückzahlen, der Fehler lag bei der Elterngeldstelle bei der Beantragung, da wurde bei einer Abrechnung fälschlicherweise die Sonderzahlung mit berücksichtigt. Ums Zurückzahlen sind wir nicht drumherum gekommen, warum auch, es stand uns leider nicht zu… Die Bescheide sind auch immer vorläufig. Blöde Situation, aber hilft wahrscheinlich nichts. Vielleicht kann man Ratenzahlung vereinbaren, wenn es eng ist?
Dojii
Ohne genaue Informationen, wie dein Elterngeld genutzt wurde, wieso es zu einer Neuberechnung kam und ob es sich jetzt um das Einkommen vor Geburt oder nach Geburt handelt, kann man die Frage hier nicht beantworten.
Berlin!
Auf dem Rückforderungsbescheid steht eine Widerrufsbelehrung, da steht ziemlich genau, was Du wann machen musst, um fristgerecht (!) Widerspruch zu erheben. Ob und inwieweit die Rückforderung berechtigt ist, kann hier ja niemand sagen. Aber selbst wenn der Fehler auf Seiten der Elterngeldstelle liegt (was durchaus vorkommt), darf zurückgefordert werden.
Dojii
Bedenke dabei auch, dass Widerspruch und Klage im Elterngeld keine aufschiebende Wirkung haben (§13 Abs. 2 BEEG). Du musst das Geld also auf jeden Fall erst einmal zurückzahlen, egal ob du jetzt im Recht bist oder nicht. Gewinnst du das Verfahren, muss dir die Elterngeldstelle das Geld eben wieder erstatten.
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