Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überzahlung elterngeld

Frage: Überzahlung elterngeld

Lischenmueller87

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich soll laut Elterngeldstelle über 1000 Euro zurückzahlen. Der Fehler bei der Berechnung muss bei der Elterngeldstelle liegen, da ich Grhalt und jede Veränderung unverzüglich mitgeteilt habe und mir zugesichert wurde, dass alles richtig ist. Sollte ich Widerspruch einlegen? Lohnt es sich? Wenn ja, gibt es eine Rechtsgrundlage auf die ich mich berufen kann? Herzlichen Dank und beste Grüße Lisa Menzel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie zu viel erhalten haben, müssen Sie es zurück bezahlen, auch wenn es nicht Ihr Fehler ist. Ob die Rückforderung berechtigt ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn Sie meinen, dass nicht, müssen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Liebe Grüße NB


Pamo

Beitrag melden

Im Rückforderungsbescheid stand doch sicherlich ein Grund für die Rückforderung, der detaillierter war als nur "Überzahlung"? Falls nicht: Lege vorsorglich Widerspruch ein und erfrage die Begründung. Schriftlich, per Einschreiben .


Dawina1985

Beitrag melden

Uns ist das auch passiert, 1.400€ mussten wir zurückzahlen, der Fehler lag bei der Elterngeldstelle bei der Beantragung, da wurde bei einer Abrechnung fälschlicherweise die Sonderzahlung mit berücksichtigt. Ums Zurückzahlen sind wir nicht drumherum gekommen, warum auch, es stand uns leider nicht zu… Die Bescheide sind auch immer vorläufig. Blöde Situation, aber hilft wahrscheinlich nichts. Vielleicht kann man Ratenzahlung vereinbaren, wenn es eng ist?


Dojii

Beitrag melden

Ohne genaue Informationen, wie dein Elterngeld genutzt wurde, wieso es zu einer Neuberechnung kam und ob es sich jetzt um das Einkommen vor Geburt oder nach Geburt handelt, kann man die Frage hier nicht beantworten.


Berlin!

Beitrag melden

Auf dem Rückforderungsbescheid steht eine Widerrufsbelehrung, da steht ziemlich genau, was Du wann machen musst, um fristgerecht (!) Widerspruch zu erheben. Ob und inwieweit die Rückforderung berechtigt ist, kann hier ja niemand sagen. Aber selbst wenn der Fehler auf Seiten der Elterngeldstelle liegt (was durchaus vorkommt), darf zurückgefordert werden.


Dojii

Beitrag melden

Bedenke dabei auch, dass Widerspruch und Klage im Elterngeld keine aufschiebende Wirkung haben (§13 Abs. 2 BEEG). Du musst das Geld also auf jeden Fall erst einmal zurückzahlen, egal ob du jetzt im Recht bist oder nicht. Gewinnst du das Verfahren, muss dir die Elterngeldstelle das Geld eben wieder erstatten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...