Chrissischatz
Für mein zweites Kind (geb. 6/2014) habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt, von der nun gut 2 Jahre verbraucht sind. Auch für mein erstes Kind (geb. 5/2012) habe ich noch ein Jahr Elternzeit "offen". Nun habe ich ein Jobangebot bei einer anderen Firma, wo ich 30h/Woche arbeiten werde. Kann ich die Elternzeit auf den neuen Arbeitgeber übertragen und später nehmen? Hat man darauf einen Anspruch oder ist es Verhandlungssache? Wäre es denkbar, dort sogar schon als "Teilzeit in Elternzeit" anzufangen? Hat man darauf einen Rechtsanspruch? Was passiert dann mit der Probezeit?
Hallo, Anträge beim alten Arbeitgeber sind für den neuen Arbeitgeber nicht verbindlich. Das muss neu geregelt werden. Liebe Grüße NB
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