Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überstundenabbau statt Auszahlung am Ende des Mutterschutzes

Frage: Überstundenabbau statt Auszahlung am Ende des Mutterschutzes

Kiwik

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Hallo Frau Bader! Ich bin in einer Angelegenheit recht ratlos und hoffe sehr auf eine Antwort. Habe im vergangenen Jahr ca 400 Überstunden aufgebaut. Dies ist meiner Vorgesetzten bekannt gewesen und auch dokumentiert. Wir waren massiv unterbesetzt und abfeiern nicht möglich, ich durfte auch nicht früher in den Mutterschutz (abgesehen von meinem Resturlaub). Sie sagte mir mündlich zu, Überstunden werden mit den letzten 2-3 Gehältern ausgezahlt. Dies sicherten mir auch andere Mütter zu, es sei so bei Ihnen auch gewesen. Habe mich also dummerweise darauf verlassen. Die Auszahlung ist nicht erfolgt. Ich bin seit Ende Januar nicht mehr im Unternehmen (Resturlaub), mein Mutterschutz begann offiziell am 9.3.2018. Mit dem Januargehalt kam nichts, mit dem Februargehalt (damit hatte ich gerechnet) kam auch nichts zusätzlich. Nun beginnt also das emailschreiben, bzw mit HR telefonieren. Meine Chefin sei krank, es werde sich danach darum gekümmert. Meine Chefin war wohl wochenlang krank und HR "seien die Hände gebunden", wüssten von nichts. Meine Chefin schrieb mir jedoch eine email, sie kümmere sich "zwecks Klärung", wenn sie wieder in der Firma sei. Ich dann gehört, sie habe das Unternehmen verlassen. Die neue Chefin sagt, es sei nichts abgesprochen. Sie könne mir höchstens anbieten die Überstunden ans Ende des Mutterschutzes zu setzen. Das Follow up soll ich mit HR klären. HR sagt "sie meint sicher ans Ende der Elternzeit"....nun ist mir das alles nicht geheuer, Chefwechsel finden im fliegenden Wechsel statt - mir wäre es lieb das alles zeitnah unter Dach und Fach zu haben. Zumal ich nicht sicher weiß, ob ich zurückkommen werde. Habe ich Nachteile davon? 400 Überstunden sind ca 2,5 Arbeitsmonate. Kaiserschnitt ist nun schon am 16.4. also muss ich ja langsam dementsprechend Elternzeit nächste Woche aus dem Krankehhaus raus einreichen! Ich habe mir vorgestellt die Elternzeit dementsprechend 2,5 Monate später zu beginnen und dementsprechend auch das Elterngeld. Zwischenzeitlich defakto nicht arbeitn zu gehen, nach der Geburt, aber eben 2,5 Monate mein volles Gehalt beziehen. Ist das so möglich? Danke und ganz herzliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Überstunden dokumentiert sind, würde ich sie nach der EZ auszahlen lassen. Ansonsten kommt es darauf an, wie der Ag sie in der Abrechnung bezeichnet. Liebe Grüße NB


Felica

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Du verschenkst dann Elterngeld. Würde ich nicht machen. Nimm das lieber nach der EZ. Entweder als Geld oder dann die Überstunden abfeiern. Mit der Mail hast du ja auch was schriftlich, also sichern. Auch wegen Kinderbetreuung.


Mitglied inaktiv

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Nach dem ArbZG ist Mehrarbeit in Freizeit auszugleichen. Eine Auszahlung ist zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis endet (also bei einer Kündigung). Auf keinen Fall solltest du die Überstunden in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes abfeiern, weil du dann das Elterngeld verschenkst. Ideal wäre es nach Ablauf der Elternzeit, z.B. während der Eingewöhnung des Kindes in der Kita. Im übrigen hast du den Arbeitsvertrag und die Vereinbarung zur Mehrarbeit nicht mit der HR-Sachbearbeiterin geschlossen, sondern mit dem Arbeitgeber. Irgendwo muss das ja dokumentiert sein - z.B. in deinem Arbeitszeitkonto. Wenn nichts von der Vereinbarung bekannt ist, dann setze ein Protokoll über die Vereinbarungen, dein aktuelles Zeitkonto und was damit geschehen soll, auf und laß es von deinem Chef unterschreiben.


chrissicat

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Wo genau steht denn im Arbeitszeitgesetz, dass Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen ist???


Mitglied inaktiv

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Möglich ist es, allerdings musst du das Elterngeld nach Lebensmonaten nehmen. Wenn dein Mutterschutz am 9.3. begann, müsste er nach meiner Rechnung am 15.6. enden, bei Kaiserschnitt- und Geburtstermin am 16.4. wären also die ersten zwei Lebensmonate komplett Mutterschutz, die du auch zwingend als Basiselterngeldmonate angerechnet bekommst. Die Lebensmonate 3 und 4 könntest du mit Überstunden abdecken und kein Elterngeld dafür beantragen. Im Lebensmonat 5 würde dann allerdings Überstundenabbau (Vollzeitarbeit) und Elternzeit zusammenfallen, was für das Elterngeld ungünstig ist. Du könntest für diesen "Mischmonat" zwar wahrscheinlich Elterngeld bekommen (da vermutlich weniger als 120 Stunden abgerechnet würden und du damit unter den maximal möglichen durchschnittlichen 30 Wochenstunden bliebest), allerdings würde dir dein Überstundengehalt auf das Elterngeld angerechnet, wodurch du Elterngeld verlieren würdest. Oder du nimmst das Elterngeld erst ab Lebensmonat 6.


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