Frage: Überstunden und Gleitzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin angestellt im öffentlichen Dienst und schwanger im ersten Trimester. Meine Arbeitszeit beträgt täglich 8 Std (ohne Pause gerechnet). Es wird aber flexibel gehandhabt so dass man täglich auch bis zu 10 Std. arbeiten könnte und dafür an anderen Tagen früher gehen darf. Bislang arbeite ich Mo-Do ca. 9 Std und gehe dafür am Freitag eher. Sehe ich das richtig, dass dies nach dem Mutterschutzgesetz so nicht mehr möglich ist? Oder gilt die Wochenarbeitszeit?

von Hoppla123 am 14.09.2021, 09:09



Antwort auf: Überstunden und Gleitzeit

Hallo, § 4 MuSchG: Der Arbeitgeber darf eine schwangere ... Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2021



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