Julia_89-
Ich habe am 05.12. meinen Entbindungstermin, mein Mutterschutz geht offiziell bis zum 30.01.21, daher greift ab dem 31.01.21 die Elternzeit. Nun möchte ich ein Jahr Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen dass 2 Monate Elternzeit schon durch den Mutterschutz wegfallen und ich somit bereits am 05.12.21 wieder arbeiten müsste. Ist das korrekt? Meine Personalabteilung sagte mir nämlich, dass ich erst im Februar 2022 wieder arbeiten müsste, und die Elternzeit erst nach Mutterschutz gerechnet wird. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
Hallo, die EZ endet, wenn man sie am Stück nimmt, am 3. Geburtstag des Kindes. Und deshalb überschneidet es sich. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. wenn du jahresweise elternzeit nimmst, endet diese immer einen tag vor dem jeweiligen geburstag. was möchtest du nach der elternzeit machen? vollzeit zurück? dann wäre alles gut. wenn du aber nur teilzeit arbeiten wolltest bzw. könntest, empfehle ich dir zwei jahre zu melden und im zweiten jahr eine teilzeit während der elternzeit zu machen. dann bleibt dein vollzeitvertrag noch stehen. machst du nach einem jahr eine tz außerhalb der ez, würde der vz vertrag dauerhaft geändert. schlcht in dem sinn, dass du dann immer nur nach tz bezahlt wirst, sollte ein weiterer mutterschutz z.b. beginnen. und du musst dich für zwei jahre verbindlich festlegen. ein jahr ez und danach arbeiten (so dein plan) steht dann. du hast keinen anspurch die elternzeit zu verlängern, sollte die eingewöhnung. z.b. im kiga nicht klappen. wenn du zwei jahre meldest, könntest du die tz in der ez noch wieder kündigen und in reiner ez bleiben. beginn der ez ist entweder der tag der geburt oder einen tag nach dem nachgeburtlichen mutterschutz. ist beides richtig. die ersten beiden monate, also der mutterschutz nach der geburt, geht von dem jahr elternzei ab, da er höherwertiger ist von der bezahlung her. du bekommst ja vollgehalt die zeit noch.
Felica
Wann willst du den wieder arbeiten? Nenne denen doch ein genaues Datum. Das ist einfach genauer und es gibt keine verständigungsprobleme. Du kannst jedes beliebige Datum vor dem 3ten Geburtstag wählen. Wichtig sind die Lebensmonate nur für das EG, nicht aber für den Zeitraum der EZ. Einkommen was du ab dem 1ten Geburtstag Verdienst spielt dann für das EG keine Rolle mehr sofern du Basis-EG beziehen willst. Ich persönlich würde dir aber auch zu 2 Jahren raten und dazu dann nach einem Jahr in TZ einzusteigen. Du darfst in der EZ bis zu 30 Std arbeiten, dein eigentlicher Vertrag ruht dann. Dazu bist du in der EZ, auch dann wenn du arbeitest, sehr schwer nur kündbar. Davon ab, ich bezweifel das du so kurz vor Weihnachten einen Betreuungsplatz haben wirst. Nach meinen Erfahrungen schliessen die meisten Einrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr. Da wird keiner mehr wenige Tage vorher die Eingewöhnung machen. Auch sind die Kinder oft im ersten Jahr der Betreuung öfters krank. Das kann man mit einem TZ-Job besser regeln.
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