Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übernahme im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Übernahme im Erziehungsurlaub

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Hallo Frau Bader, ich bin Zahnarzthelferin und im Erziehungsurlaub bis 06/03. Vor kurzem hat mein Arbeitgeber die Praxis als Gemeinschaftspraxis mit einem Bekannten "eröffnet". Nun habe ich nach dem Erziehungsurlaub quasi 2 Chefs. Bleibt mein Arbeitsverhältnis trotzdem bestehen? Oder gibt es etwas, worauf ich achten sollte? Wie verhält es sich, wenn mein Chef im nächsten Jahr aus der Praxis aussteigt, werde ich dann automatisch mitübernommen, oder kann mir der neue Eigentümer kündigen? Fragen über Fragen, aber ich habe keine Ahnung, wie ich mich dann verhalten soll. Vielleicht gibt es ja ein paar Infos darüber, die Sie mir raten könnten. Vielen Dank im voraus, aber ich mache mir schon jetzt sorgen... Liebe Grüße Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silke, wenn der "Neue" gleichwertig Chef ist, haben Sie jetzt 2 Chefs. Wenn der "Alte" irgendwann aussteigt, besteht der Vertrag mit dem Neuen fort, § 613a Betriebsübergang. ES kann IHnen also nichts passieren. Gruß, NB


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