Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übergang von Brückenteilzeit in reguläre Teilzeit möglich?

Frage: Übergang von Brückenteilzeit in reguläre Teilzeit möglich?

Fileri

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und beabsichtige in Teilzeit zurück zu kommen. Da ich während der Elternzeit ernsthaft erkrankt bin, werde ich voraussichtlich noch einige Monate nach Ende der Elternzeit arbeitsunfähig sein. Ich kann jetzt auch noch nicht absehen, wieviele Stunden ich nach meiner Genesung dann arbeiten kann. 1) Sollte ich trotzdem 3 Monate vor Ende der Elternzeit einen Antrag auf TZ stellen bzw. geht das überhaupt ohne Definition einer genauen Stundenzahl? Oder sollte ich den Antrag auf TZ erst später aus dem Krankenstand heraus stellen, wenn absehbar ist wann und wieviel ich zurückkommen werde ? Letzteres ist vermutlich im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld auch das bessere Vorgehen oder? 2) Alternativ habe ich überlegt, fristgerecht zum Ende der Elternzeit einen Antrag auf Brückenteilzeit mit einer sehr geringen Arbeitszeit zu stellen (die ich mir auf jeden Fall zutraue) und nach Ablauf der Brückenteilzeit dann Teilzeit ggf. mit einer höheren Arbeitszeit zu beantragen. Ist es möglich von der Brückenteilzeit in eine „normale“ Teilzeit überzugehen oder verpflichtet man sich bei Nutzung der Brückenteilzeit automatisch dazu, danach mindestens ein Jahr Vollzeit zu arbeiten? Herzlichen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde erst einmal abwarten, wie es gesundheitlich weitergeht. Wenn Sie wieder fit sind (oder das absehbar ist) , würde ich einen Antrag auf TZ nach EZ stellen. Grds ist die Arbeitsstundenzahl verhandelbar. Wenn Sie aber Brücvkenteilzeit beantragen, ploppt mit Ablauf erst einmal der VZ-Vertrag auf. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Fr. Bader, Mein AG hat mir nun schriftlich bestätigt, dass ich während der Elternzeit 2 Tage die Woche Teilzeit arbeiten kann. In dem Schreiben, welches ich erhalten habe, steht, dass ich nach schriftlicher Antragstellung für die Elternzeit den Vertrag erhalte. Hierzu meine Frage: - Ist es normal, dass hierzu ein extra Vertrag geschl ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Mutterschutz: Ich habe aktuell einen befristeten Teilzeitvertrag bis Ende des Jahres, ab Januar 2022 bin ich automatisch wieder vollzeit beschäftigt. Wie verhält es sich mit dem Mutterschutzgeld, wenn ich nun ab Mitte Dezember in Mutterschutz gehe. Erhalte ich dann für die ersten zwei Wochen Mutterschutz (Ende Dezembe ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!