Fileri
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und beabsichtige in Teilzeit zurück zu kommen. Da ich während der Elternzeit ernsthaft erkrankt bin, werde ich voraussichtlich noch einige Monate nach Ende der Elternzeit arbeitsunfähig sein. Ich kann jetzt auch noch nicht absehen, wieviele Stunden ich nach meiner Genesung dann arbeiten kann. 1) Sollte ich trotzdem 3 Monate vor Ende der Elternzeit einen Antrag auf TZ stellen bzw. geht das überhaupt ohne Definition einer genauen Stundenzahl? Oder sollte ich den Antrag auf TZ erst später aus dem Krankenstand heraus stellen, wenn absehbar ist wann und wieviel ich zurückkommen werde ? Letzteres ist vermutlich im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld auch das bessere Vorgehen oder? 2) Alternativ habe ich überlegt, fristgerecht zum Ende der Elternzeit einen Antrag auf Brückenteilzeit mit einer sehr geringen Arbeitszeit zu stellen (die ich mir auf jeden Fall zutraue) und nach Ablauf der Brückenteilzeit dann Teilzeit ggf. mit einer höheren Arbeitszeit zu beantragen. Ist es möglich von der Brückenteilzeit in eine „normale“ Teilzeit überzugehen oder verpflichtet man sich bei Nutzung der Brückenteilzeit automatisch dazu, danach mindestens ein Jahr Vollzeit zu arbeiten? Herzlichen Dank und viele Grüße
Hallo, ich würde erst einmal abwarten, wie es gesundheitlich weitergeht. Wenn Sie wieder fit sind (oder das absehbar ist) , würde ich einen Antrag auf TZ nach EZ stellen. Grds ist die Arbeitsstundenzahl verhandelbar. Wenn Sie aber Brücvkenteilzeit beantragen, ploppt mit Ablauf erst einmal der VZ-Vertrag auf. Liebe Grüße NB
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