Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bereits im 5. Schwangerschaftsmonat (Dez. 2002) habe ich meinem AG schriftlich mitgeteilt, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehme und ab dem 01.08.2004 in Teilzeit wieder arbeiten kommen möchte. Dies wurde mir ebenfalls schriftlich zugesagt. Jetzt hatte ich einen Termin mit meinem Chef, der mir mitteilte, dass die Stelle anderweitig besetzt ist und man mich nicht gebrauchen kann. Man schaut nochmal nach Einsatzmöglichkeiten und wenn's keine gibt, möchte man mich "finanziell ausstatten", damit ich für den Übergang den Hortplatz - den ich extra deshalb mühevoll ergattert habe - auch bezahlen kann. Welche Möglichkeiten habe ich, mein Recht auf Teilzeit durchzusetzen, bzw. ist eine Kündigung während der EZ überhaupt möglich (es handelt sich um eine große Tochtergesellschaft mit über 800MA in einem großen Handelskonzern)? Und das Recht auf TZ während EZ habe ich doch, oder?! Und was für eine Abfindung kann man wenn erwarten? Für Ihre Auskunft bereits jetzt herzlichen Dank! Tanscha
Hallo, nein, eine solche Kü ist nicht möglich. WEnden Sie sich schnellstens an das Gewerbeaufischtsamt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Habe ich auf Ihren Rat hin gerade telefonisch probiert, die Herrschaften sind ausschließlich für den Mutterschutz zuständig, für alles was darüber hinaus nicht. Es war also keinerlei Auskunft zu erhalten. Gibt es eine andere Anlaufstelle? Wahrscheinlich nur der Weg zum Anwalt nehme ich an...
Hallo, welches Bu-Land? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
o.T.
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