Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tz nach Elternzeit

Frage: Tz nach Elternzeit

liho1982

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Hallo Frau Bader, ich beabsichtige 1 Jahr in Elternzeit zu gehen. Danach möchte ich gerne Teilzeit arbeiten, somit von 39 Std. Vollzeit auf 30 Std. Teilzeit reduzieren. Ich bin im öffentlichen Dienst tätig (Angestellte, nicht Beamtin). Allerdings ist meine jetzige Stelle nicht teilzeitgeeignet. Muss mir mein Arbeitgeber eine Teilzeit Stelle bei gleicher Entgeltgruppe anbieten oder kann er mich auch runterstufen in eine niedrigere Entgeltgruppe, da es in meiner Entgeltgruppe keine freie Teilzeitstelle gibt? Viele Grüße Liho


Mitglied inaktiv

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Warum meldest du nicht 2 Jahre Elternzeit? Und arbeitest dann Teilzeit in Elternzeit. So ist dein ursprüngliche Vertrag futsch und dein AG kann dir alles anbieten


Suomi

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Wenn Du nach der EZ zurückkommst und nicht mehr die volle Stundenzahl laut Deinem Vertrag arbeiten kannst oder willst, muss der AG Dir nicht eine gleichwertige Stelle anbieten. Das ist Verhandlungssache.


liho1982

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Das heißt, nur weil ich nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte und mir somit eine neue, andere Stelle zugewiesen werden muss, hat der AG das Recht, mich in der Entgeltgruppe runterstufen?


Pamo

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Nein, er darf dich nicht einfach runterstufen. Willst du nur vorübergehend 30h arbeiten? Dann nimm 2 Jahre EZ und arbeite bis zu 2 Jahre die 30h Teilzeit in Elternzeit. In einer auszuhandelnden Tätigkeit. Oder willst du zukünftig dauerhaft auf 30h reduzieren? Du bist doch im ÖD, da stellst du im Personalamt einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit auf 30h. Man wird zusammen eine teilbare Tätigkeit in der passenden Entgeltgruppe finden. Das Recht hat jeder im ÖD, auch ohne Elternzeit. Oder ist dein Vorgesetzter einfach arschig und behauptet, er könne dich einfach auf eine schlechter bezahlte Stelle umsetzen? Das wäre dann gelogen, das kann er nicht - falls du unbefristet und eingruppiert bist.


liho1982

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Hi Pamo, ich möchte erstmal dauerhaft nach der Elternzeit in TZ mit 30 Stunden arbeiten. Da meine jetzige Stelle nicht teilzeitgeeignet ist, habe ich total Schiss, dass ich dann einfach runtergestuft werde mit der Begründung, dass es keine geeignete Teilzeitstelle mit 30 Stunden für mich gibt. Aber das darf es eigentlich nicht geben, oder?


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