Kornblume2016
Hallo Frau Bader, ich bin noch bis Juni 2021 in Elternzeit. Ab Oktober 2020 wollte ich eigentlich Teilzeit, 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das hatte ich meinem AG zu Beginn mitgeteilt und ist auch in Ordnung. Jetzt würde ich gerne doch erst später in Teilzeit zurückkommen, ab März 2021. Oder alternativ mit weniger Stunden. Habe ich irgendwelche Anrechte? Oder kann mein AG darauf bestehen dass ich genauso zurück komme wie ursprünglich mitgeteilt? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Hallo, Das kommt darauf an, wie es gelaufen ist und ob Sie einen Anspruch haben. Dies, weil es vereinbart wurde oder weil der AG nicht widersprochen hat. Wenn es also verbindlich ist, kann es nicht einseitig geändert werden. Liebe Grüße NB
mellomania
habt ihr das bereits schriftlich fixiert?
Kornblume2016
Als ich meinen Antrag auf EZ abgegeben habe nach der Geburt meines Kindes, hatte ich in diesen geschrieben, dass ich ab Oktober gerne wieder 30 Stunden arbeiten möchte. Habe daraufhin hin ein mündliches "Ok" erhalten.
Hallo, Das kommt darauf an, wie es gelaufen ist und ob Sie einen Anspruch haben. Dies, weil es vereinbart wurde oder weil der AG nicht widersprochen hat. Wenn es also verbindlich ist, kann es nicht einseitig geändert werden. Liebe Grüße NB
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