Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern/TZ in EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern/TZ in EZ

NovemberFam

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter wurde am 04.11.20 geboren und meine derzeitige Elternzeit endet am 04.11.22. Ich möchte diese um ein Jahr verlängern und zugleich Teilzeit wieder beginnen. Darf ich dies in einem Schreiben zusammenfassen oder müssen das zwei separate Anträge sein? Ich habe bereits vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet jedoch möchte ich die Stunden reduzieren. Kann der AG sowas leicht ablehnen? Danke im Voraus. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist egal, geht beides. Der Verlängerung muss er nicht zustimmen, da haben Sie einen Anspruch drauf. Einen Anspruch auf TZ haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 An hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB


NovemberFam

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Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für die Antwort. Müssen dies zwei separate Anträge sein oder kann ich diese zusammenfassen?


Mitglied inaktiv

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Hat doch Frau Bader beantwortet... Du kannst es getrennt oder in einem machen.


Ani123

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Haben Sie bei der Meldung der EZ bis zum 04.11.2022 angegeben oder 2 Jahre? Wenn 2 Jahre endet diese am 03.11.2022 und sie müssten am 4.11.2022 arbeiten. Zu ihrer Frage: Ich würde das in einem Schreiben schreiben. "Sehr geehrte/r XXX, hiermit verlängere ich die EZ von XXX bis zum 03.11.2023. Zudem beantrage ich ab dem XX.XX.XXXX TZ in EZ mit XX Wochenstunden zu arbeiten. Mit freundlichen Grüßen XXX" Optional können sie ihre Wunscharbeitszeiten mit angeben bzw. dass due Arbeitszeit in der Zeit von XX Uhr bis XX liegen sollte, damit die Betreuung meines Kindes gesichert ist. Die Wunschzeiten ermöglichen muss ihr AG nicht. Sie können ihren AG einschätzen und wissen ob eine Wunscharbeitszeitangabe sinnvoll ist oder nicht. Denken Sie daran die EZ mind. 7 Wochen vorher zu verlängern. Sie könnten es auch schon jetzt. Ich meine, dass es einen zeitlichen Rahmen gibt indem ihr AG einer TZ in EZ widersprechen kann. Macht er es nicht gilt es automatisch als genehmigt. Ob Wunscharbeitszeiten (falls angegeben) damit auch genehmigt sind weiß ich nicht.


NovemberFam

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Vielen Dank für die Antworten. LG


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