Hallo Frau Bader, ich befinde mich im Mutterschutz für mein zweites Kind und diskutiere mit meinem Arbeitgeber über die Berechnung des Mutterschaftszuschusses. Leider kommen wir aktuell nicht zu einer Einigung, weshalb ich mich nun an Sie wende.   Zur Situation: Kind 1: Mutterschutz ab 14.01.2023 vorher Vollzeit, 38 Stunden, Steuerklasse 4 Netto  3.759,44 €   Im Dezember 2022 wurde mir noch eine Gehaltserhöhung ab Januar 2023 zugesagt, die ich auch ab Januar erhalten habe. Stundenlohn vor Gehaltserhöhung 32,69 € Stundenlohn nach Gehaltserhöhung 34,29 €   Ab September 2023 habe ich wieder TZ in EZ bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, zuletzt 30 Stunden pro Woche Meine TZ in EZ habe ich zum Tag vor dem Mutterschutz meines zweiten Kindes beendet. Während dieser knapp 2 Jahre TZ in EZ gab es bei der IG Metall diverse Tariferhöhungen und ich habe eine weitere Gehaltserhöhung erhalten.   Vor Kind 2: TZ in EZ, 30 Stunden, Steuerklasse 5 Mein neuer Stundenlohn liegt bei 41,17 € Netto der letzten 3 Monate in TZ in EZ 3.706,29 €   Der Arbeitgeber hat nun meinen Mutterschaftszuschuss auf Basis der TZ in EZ berechnet.   Da ich die TZ in EZ jedoch vor dem Mutterschutz beendet habe müsste jedoch geprüft werden, was für mich günstiger ist. Das Gehalt der TZ in EZ oder das Vollzeitgehalt.   Bereits wenn ich das reine Netto der Abrechnungen vergleiche, müsste eigentlich mein Gehalt aus 2022 vor dem ersten Mutterschutz zur Berechnung verwendet werden. Vor Kind 1: 3.759,44 € Vor Kind 2: 3.706,29 €   Allerdings geht hier die Diskussion mit dem Arbeitgeber noch weiter. Wie verhält es sich mit den diversen Gehalts- / Tariferhöhungen, die ich während der letzten Jahre erhalten habe? Der Stundenlohn hat sich ja deutlich verändert. Zudem habe ich jetzt eine andere Steuerklasse. Welche Basis muss für den Vergleich und die Berechnung des Mutterschutzzuschusses verwendet werden?   Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen. Vielen Lieben Dank im Voraus und Grüße