Lisa351989
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im Mutterschutz für mein zweites Kind und diskutiere mit meinem Arbeitgeber über die Berechnung des Mutterschaftszuschusses. Leider kommen wir aktuell nicht zu einer Einigung, weshalb ich mich nun an Sie wende. Zur Situation: Kind 1: Mutterschutz ab 14.01.2023 vorher Vollzeit, 38 Stunden, Steuerklasse 4 Netto 3.759,44 € Im Dezember 2022 wurde mir noch eine Gehaltserhöhung ab Januar 2023 zugesagt, die ich auch ab Januar erhalten habe. Stundenlohn vor Gehaltserhöhung 32,69 € Stundenlohn nach Gehaltserhöhung 34,29 € Ab September 2023 habe ich wieder TZ in EZ bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, zuletzt 30 Stunden pro Woche Meine TZ in EZ habe ich zum Tag vor dem Mutterschutz meines zweiten Kindes beendet. Während dieser knapp 2 Jahre TZ in EZ gab es bei der IG Metall diverse Tariferhöhungen und ich habe eine weitere Gehaltserhöhung erhalten. Vor Kind 2: TZ in EZ, 30 Stunden, Steuerklasse 5 Mein neuer Stundenlohn liegt bei 41,17 € Netto der letzten 3 Monate in TZ in EZ 3.706,29 € Der Arbeitgeber hat nun meinen Mutterschaftszuschuss auf Basis der TZ in EZ berechnet. Da ich die TZ in EZ jedoch vor dem Mutterschutz beendet habe müsste jedoch geprüft werden, was für mich günstiger ist. Das Gehalt der TZ in EZ oder das Vollzeitgehalt. Bereits wenn ich das reine Netto der Abrechnungen vergleiche, müsste eigentlich mein Gehalt aus 2022 vor dem ersten Mutterschutz zur Berechnung verwendet werden. Vor Kind 1: 3.759,44 € Vor Kind 2: 3.706,29 € Allerdings geht hier die Diskussion mit dem Arbeitgeber noch weiter. Wie verhält es sich mit den diversen Gehalts- / Tariferhöhungen, die ich während der letzten Jahre erhalten habe? Der Stundenlohn hat sich ja deutlich verändert. Zudem habe ich jetzt eine andere Steuerklasse. Welche Basis muss für den Vergleich und die Berechnung des Mutterschutzzuschusses verwendet werden? Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen. Vielen Lieben Dank im Voraus und Grüße
Hallo, ich kann hier nur allgemein beraten und nicht auf Ihr spezielles Problem eingehen. Sie bekommen das, was Sie ohne BV erhalten hätten. Liebe Grüße NB
Ani123
Da sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beendet haben bekommen sie Mutterschaftsgeld in Höhe von 38 Wochenstunden. Gehalt bekommen sie für die 38 Wochenstunden das, was sie bekommen würden wenn sie die Stunden arbeiten inkl. Gehaltserhöhung. Somit würde das Gehalt höher ausfallen als 2023, wenn es Steuerklasse 4 wäre. Die Steuerklasse ist dabei relevant. 2023 war es Steuerklasse 4, bei TZ in EZ Steuerklasse 5, zurzeit auch Steuerklasse5. Somit wird das Mutterschaftsgeld auf Steuerklasse 5 berechnet und daher geringer sein als 2023. Eine Prüfung was für sie günstiger ist bzgl. Mutterschaftsgeld muss nicht erfolgen. Mit der Beendigung der EZ lebt ihr 38-Stunden-Vertrag wieder auf und sie haben Anspruch auf Gehalt daraus.
Lisa351989
Entschuldigung, muss was korrigieren ich habe seit 2025 die Steuerklasse 3! Bei VZ Gehalt in SK 3 müssten es Netto ca. 4.600€ sein Somit höher als das Gehalt aus Teilzeitgehalt
Ani123
Das Mutterschaftsgeld hat mit TZ in EZ gar nichts mehr zu tun. Die Tätigkeit haben sie mit Beendigung der EZ beendet und ihr VZ-Vertrag lebte wieder auf. Daher haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld in VZ und da sie Steuerklasse 3 sind wird es höher ausfallen als 2023. Das ergibt sich aus den Erhöhungen des Gehalts welche es in der Zwischenzeit gab.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Meine derzeitige Elternzeit endet am 04.11.22. Ich möchte diese um ein Jahr verlängern und zugleich Teilzeit wieder beginnen. Darf ich dies in einem Schreiben zusammenfassen oder müssen das zwei separate Anträge sein? Ich habe bereits vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet jedoch möchte ich die Stunden reduzieren. Kann ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter wurde am 04.11.20 geboren und meine derzeitige Elternzeit endet am 04.11.22. Ich möchte diese um ein Jahr verlängern und zugleich Teilzeit wieder beginnen. Darf ich dies in einem Schreiben zusammenfassen oder müssen das zwei separate Anträge sein? Ich habe bereits vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet j ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit K2 (1J) und werde in 6 Monaten wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Da uns in weiteren 10 Monaten ein Umzug bevorsteht, muss ich K1 und K2 in einer neuen Einrichtung eingewöhnen. Ist es möglich, TZ in EZ für 4-6 Wochen zu unterbrechen (ohne den Urlaub zu beanspruchen)? Ich habe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell mit dem 5. Kind in der 10. Woche schwanger und arbeite seit 12/22 62,5% in TZ. Ab 06/22 waren es 50%. Das Unternehmen hat mehrere Standorte und weit über 15 Mitarbeiter. Problem: Ich bin seit 11/22 (wieder) in psychiatrischer u. psychotherapeutischer Behandlung und habe dies samt Diagnose Borderline m ...
Guten Tag, ich habe am 03.02.2023 fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 12 Monate ab dem 01.06.2023 mit Teilzeitbeschäftigung (19,5 h/Woche) gestellt. Der Antrag enthielt die gewünschte Stundenzahl, die Verteilung der Arbeitszeit (3 Tage/Woche) sowie die Bitte, einen Tag im Homeoffice zu arbeiten. Der Antrag wurde in mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeitet aktuell in Teilzeit aus Elternzeit 25h/ Woche. Nun ist es leider so, dass die Tagesmutter unserer Tochter schwer erkrankt ist und auf absehbare Zeit nicht mehr arbeiten kann. Meine Tochter ist im Juni 2 geworden und alle Krippen/ Tagesmütter sagen, dass sie zum einen keine verfügbaren Plätze haben und zum an ...
Hallo Frau Bader, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die Thematik "Elternzeit" nicht richtig verstanden habe, da die Beschreibungen teilweise für mich undeutlich formuliert sind. Ich habe im September 2022 entbunden. Fristgerecht hatte ich bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit angezeigt. Nun bin ich wieder berufstätig bei m ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...
Guten Tag, momentan arbeite ich ja seit 01.01. Teilzeit in Elternzeit, um das Kindergeld aufzubessern, da Elterngeld plus ja beendet ist. Mein Kind geht voraussichtlich ab September in den Kindergarten. Die Eingewöhnung würde ich gerne selbst mit ihm machen. Daher meine Frage: Kann ich die Teilzeit in Elternzeit zum 1.9. beenden ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe seit 01.10.23 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Ab 01.11.23 habe ich meine Std auf 30 Std aufgrund eines Nebenjobs reduziert. Von der Arbeit wurde mir eine Änderungsvereinbarung ausgestellt, die bis 31.08.24 befristet ist (bis dahin hatte ich meine EZ 1. Kind ursprünglich beantra ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit