Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber lehnt TZ in EZ ab-ist die Ablehnungsbegründung ausreichend?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber lehnt TZ in EZ ab-ist die Ablehnungsbegründung ausreichend?

Elei2022

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Hallo Frau Bader, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die Thematik "Elternzeit" nicht richtig verstanden habe, da die Beschreibungen teilweise für mich undeutlich formuliert sind. Ich habe im September 2022 entbunden. Fristgerecht hatte ich bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit angezeigt. Nun bin ich wieder berufstätig bei meinem Arbeitgeber auf 35h/Woche. Leider musste ich jedoch nach meiner Elternzeit feststellen, dass mein Arbeitsplatz nicht geeignet ist für eine Familie. Glücklicherweise befindet sich mein Mann im Homeoffice und hat einen recht großzügigen Arbeitgeber, sodass die Betreuung unseres Kindes sicher gestellt ist. Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Mein Arbeitgeber kann mich momentan von 06:00-21:00, Mo-Sa. für 5 Tage einplanen. Da mein Mann ab März 2024 wieder häufiger dienstlich unterwegs sein wird, haben wir natürlich ein Problem mit der Kinderbetreuung. Die derzeitige Tagesmutter hat Betreuungszeiten von 07:30-13:30. Dies ist natürlich nicht kompatibel zu meinen Arbeitszeiten, die von 06:00-21:00 sein können. Dementsprechend habe ich am 09.11. bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt. Zeitgleich musste ich natürlich einen Elternzeit-Antrag einreichen. Beides war für den 01.01.2024 beantragt. Vergangene Woche habe ich von meinem Arbeitgeber eine Ablehnung des Teilzeitantrages erhalten. Eine Zusage oder Ablehnung zur Elternzeit habe ich noch nicht erhalten. Begründung der Ablehnung auf TZ in EZ: der Verteilung der Arbeitszeit stehen dringende betriebliche Gründe entgegen. Zusätzlich schreibt mein Arbeitgeber in der Ablehnung, dass man zwar einer Teilzeitbeschäftigung zustimmen würde, dies aber nur, wenn der Arbeitgeber mich zu anderen Zeiten einplanen kann, als im Antrag formuliert. Natürlich würde man meine Situation berücksichtigen, sofern es die betrieblichen Belange zulassen. Es ist zwar nett, dass der Arbeitgeber meine Situation berücksichtigt, nutzt mir aber nichts, wenn keiner mein Kind von der Tagesmutter abholen kann bzw. die Betreuung meines Kindes nicht sicher gestellt ist. (Großeltern wohnen leider zu weit weg und sind nicht mobil) Wäre die Ablehnungsbegründung des Arbeitgebers ausreichend oder macht es sinn, sofern der Arbeitgeber der EZ zustimmt, es rechtlich prüfen zu lassen? Bin gerade etwas am verzweifeln.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesentlich ist nicht die Frage, wie Ihr Kind betreut ist, sondern, ob wichtige betriebliche Gründe gegen Ihre Wünsche bestehen. Das ist der Fall. wenn Sie nicht im bestehenden Schicht-System arbeiten wollen, sondern abweichende Wunschzeiten geltend machen. Der AG muss ja die Zeit von 6.00 Uhr bis zB 8.00 Uhr dann anders abdecken, wie soll er das tun? Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Der AG kann das so machen. Du kannst mit Zustimmung jedoch dann wieder in Elternzeit gehen, bis Euer Betreuungsnetzwerk besser eingerichtet ist. Zudem kannst Du ALG1 IN Elternzeit beantragen. 25 Stunden zwischen 08.00 und 13 Uhr kannst Du ja arbeiten. Gerade im Einzelhandel gibt es gerade viele freie Stellen. Vermutlich musst Du Dich auch langfristig umorientieren mit dem AG.


Elei2022

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Mein TZ Antrag enthielt die Wunscharbeitszeiten 8-13 Uhr. Also 25h/Woche. Wurde aber trotzdem abgelehnt. Erhält man dann in Elternzeit auch eine Sperre bei ALG 1?


Sternenschnuppe

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Soweit ich weiß nein. Würde an


Sternenschnuppe

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Falsche Taste… Würde zum Arbeitsamt gehen und das vor Ort absprechen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.


Elei2022

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Vielen Dank für den Hinweis. Hoffentlich stimmt mein AG der Elternzeit zu. Aber mich macht halt die Ablehnungsbegründung des AG stutzig. Es ist ja möglich, dass er mich nur in der Zeit zwischen 8 und 13:00 Uhr einsetzt. Er will es nur nicht, weil ihm die Flexibilität von meiner Arbeitskraft dann fehlt. Ich habe mir jetzt mal meine Möglichkeiten aufgeschrieben: 1. Teilzeit in Elternzeit, sofern mein AG der neuen Elternzeit zustimmt (Bindungszeitraum) und ich die Ablehnung des Arbeitgebers anfechte 2. Elternzeit in Verbindung mit ALG 1, sofern mein AG der neuen Elternzeit zustimmt (Bindungszeitraum) 3. Teilzeit ohne Elternzeit mit „flexiblen“ Arbeitszeiten, bei denen unter umständen die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist! 4. Mein derzeitigen Job kündigen. ALG 1 beziehen und versuchen schnellstmöglich einen neuen Arbeitgeber zu finden, bei dem ich in der Zeit von 7:45-13:00 Uhr arbeiten kann. 5. Wenn mein Arbeitgeber die Elternzeit ablehnt, warten bis zum 2. Geburtstag meines Kindes. Dann erneut Elternzeit beantragen. Habe ich das soweit richtig verstanden oder gibt es noch weitere Möglichkeiten?


User-1736455377

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Der AG ist nicht automatisch familienfeindlich, weil er deinem Arbeitszeitenwunsch nicht zustimmen will/kann. Er müsste dann nämlich auch anderen MA´s Wunschzeiten zugestehen - was vermutlich nicht funktionieren wird. Er kann also nicht dir etwas zusagen, was er bei anderen dann aber wieder ablehnen müsste. Und so ungerne du es hören magst: Kinderbetreuung ist Privatsache. Du kanntest deine Arbeitszeiten und ihr habt dennoch eine TaMu, die nur bis 13 Uhr betreut. Dein Mann muss wieder mehr unterwegs sein. Das ist nicht das Problem des AG - siehe oben: der nächste MA hat dann etwas anderes, weswegen er nur bis/ab x Uhr arbeiten kann. Ja, ich bin mir sehr sicher, dass der AG deinen Antrag mit Wunschzeiten ablehnen kann/darf. Ebenso darf er deinen EZ-Antrag ablehnen.


KielSprotte

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Deine Wunsch-Arbeitszeit wirst du in der Branche nicht bekommen. Jeder Chef in dem Bereich macht sich zum meist gehassten Menschen im Laden, wenn die Belegschaft morgens um 6 Uhr im Laden stehen muss um die Frischetheken zu bestücken, Obst/Gemüse einräumt, Zeitungen/Zeitschriften einräumt/zurückschickt etc. etc. etc. und wenn alles fertig ist, kommst du anspaziert. Ebenso am Abend nach Ladenschluß: der andere Teil der Belegschaft räumt alles wieder retour, während du lange im Feierabend bist - keine Chance, das gibt Aufstand. Entweder du stehst zumindest ab 6 Uhr oder bis 21 Uhr zur Verfügung (also nur Früh- oder nur Spätschicht, da könntest du eine Chance haben), oder du wirst schlimmstenfalls kündigen müssen. Und: Kinderbetreuung ist dein Privatvergnügen. Deine Arbeitszeiten kanntest du bereits vor Einreichung der EZ, trotzdem hast du dich für ein Jahr entschieden.


Elei2022

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Ja, wir haben eine Tagesmutter die „nur“ bis 13:30 Betreuungszeiten hat. Wir sind überhaupt froh jemanden gefunden zu haben. Denn das ist gar nicht so einfach! Zumindest bei uns in der Region! Den Einwand mit der Gleichberechtigung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn ein andere MA den Wunsch äußert nur noch in bestimmten Zeiten zu arbeiten, weil andere Gründe als die Betreuung des eigenen Kindes vorliegen, ja dann hat der Mitarbeiter keinen Anspruch darauf. Bei der TZ in EZ gibt es aber einen gesetzlichen Rahmen dafür. Das BEEG. Und die EZ kann der AG zwar jetzt innerhalb des Bindungszeitraumes ablehnen. Aber nicht mehr ab dem zweiten Lebensjahr, wenn ich das richtig verstanden habe?


User-1736455377

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Auch innerhalb der TZ kann der AG Wunschzeiten ablehnen, wenn betriebliche/organisatorische Dinge dagegen sprechen. Dann darfst du innerhalb der TZ bei einem anderen AG arbeiten. Und aktuell hast du ja gar keine EZ mehr, oder? Du wärest also eigentlich verpflichtet, gemäß deinem Vertrag zur Verfügung zu stehen. Wenn du das nicht kannst, müsstest du selbst kündigen. Ja, es ist in manchen Branchen fast unmöglich oder eben schwer, die Arbeitszeiten mit der Familie zu vereinbaren. Ein AG ist angehalten, die persönlichen Belange mit zui berücksichtigen - sofern sie eben nicht den Betrieb stören. Ich hatte das selber auch schon im Team und konnte den Wunschzeiten nicht zustimmen. Es hätte eben automatisch bedeutet, dass andere MA´s diese Schicht gar nicht mehr machen können. Wie Kielsprotte schrieb - einer darf immer so arbeiten, wie es für ihn passt ,alle anderen müssen sich dann eben anpassen und immer für sie ebenfalls nicht so tolle Zeiten arbeiten. Das wäre eine Bevorzugung eines MA´s zu Ungunsten aller anderen und/oder des Betriebes. Evt. musst du dich nach einer anderen Branche umsehen. Oder dein Mann muss mit seinem AG mal sprechen - evt. ist es bei ihm ja besser möglich, Arbeitszeiten anzupassen. Es muss ja nicht immer nur der AG der Mutter bitte alles recht machen - da darf auch der AG des Mannes mal gefragt werden, in wie weit dort etwas möglich ist.


User-1736455377

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Mal ein Bspl von Nachbarn: Er muss morgens um 6 anfangen - sie erst um 8.30. Sie macht morgens die Kinder fertig und bringt zum KiGa/GS. Da beide nicht zum Ende der Betreuungszeit mit ihrer Arbeit fertig sind, holt ein Babysitter die Kids ab und betreut, bist der Vater wieder zu Hause ist. An je einem Tag in der Woche haben beide ihre Arbeitszeiten reduziert, so dass der Babysitter nur an 3 Tagen in der Woche benötigt wird. Dieses Modell werden sie aufrecht erhalten, wie eine Betreuung nach Schul/KiGa notwendig ist. Im Übrigen hast du rechtlichen Anspruch auf eine längere Betreuungszeit als bis 13.30. Den Anspruch muss man halt geltend machen und ja, dann kann man sich evt. nicht aussuchen, ob einem die Krippe/TaMu etc so 100% zusagt. Was aber nicht funktionieren kann: alle anderen sollen es einem passend machen.


Succero

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Der AG kann bei betrieblichen Belangen tatsächlich ablehnen. Ich weiß, dass solche Arbeitszeiten- gerade im Einzelhandel - nicht gern gesehen sind. Weil die KollegInnen sich dann benachteiligt fühlen. Ist aber Quark, wenn jeder das in Elternzeit so machen kann. Das wiederum kann den AG aber bei Schichten echt in Probleme bringen. Fakt ist, er kann deine Wunschzeiten ablehnen, wenn betriebliche Belange entgegen stehen. Ich denke das ist in deinem Fall gegeben. Diese Zeiten bei einem anderen AG arbeiten zu können, kann im EH wahrscheinlich sehr herausfordernd werden. Vielleicht gäbe es eine Chance in Geschäften, die erst ab 8 Uhr öffnen. Nur ist morgens generell weniger los als abends… Deine Möglichkeiten hattest du ja schon aufgezählt. Ansonsten vielleicht tatsächlich auch überlegen, ob Papas AG flexibler reagieren oder eine verlässliche dritte Person involviert werden kann. Sprich sowieso beim Arbeitsamt vor und schildere dein Problem, vor allem bevor du in Erwägung ziehst zu kündigen.


Elei2022

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Nochmal: bei uns in der Region sind Betreuungsplätze knapp! Daher sind wir froh, überhaupt einen gefunden zu haben! Ist ja schön und gut, wenn man ein Anrecht auf mehr Betreuungszeiten hat. Bringt uns nur reichlich wenig, wenn es dafür keinen Platz gibt. Und ja, sicherlich würde das bei dem ein oder anderen sauer aufstoßen, wenn man nur noch zu festen Zeiten arbeiten würde. Aber wofür hat der Gesetzgeber denn sonst dieses Gesetz entworfen? Und ja, im Normalfall wird es so sein, dass mein Mann morgens unser Kind zur Betreuung bringt. Da er aber teilweise beruflich auch mal eher los muss oder sogar mal vor Ort übernachten muss, muss ich entsprechend mein Kind auch zur Betreuung bringen können.


KielSprotte

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Nochmal: Kinderbetreuung ist dein Problem und dein AG darf aus betrieblichen Gründen deine Wunscharbeitszeiten ablehnen, was er getan hat. Das ist gesetzlich total sauber gelaufen - siehe Antwort von Frau Bader.


Elei2022

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Also dringende betriebliche Gründe sind, wenn dem Arbeitgeber die Flexibilität der Arbeitsplanung abhanden kommt. Dann versteh ich nicht, weshalb der Gesetzgeber das BEEG entsprechend formuliert hat, dass man seine Arbeitszeiten bei TZ in EZ angegeben sollte. Zudem kommt, dass die Kollegen, welche mit mehr Stunden geplant sind, die Zeit von 6-8 locker abdecken. Meist fangen morgens 2-3 MA um 6 an. Weitere MA stoßen dann nach Stundenumfang zwischen 8-10 hinzu. Und dann, je nach Planung halt zur „spätschicht“ wieder welche. Entsprechend müsste/könnte der AG mich doch halt ab 8 einplanen?!?


Succero

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Hast du diesbezüglich schon mal das persönliche Gespräch mit deinem AG gesucht? Und, du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1.LJ nach Bedarf. Auch wenn es auf den ersten Blick kaum Sinn macht, da es keine Plätze gibt, ist dem aber so nicht ganz. Denn wenn kein Platz, dann Verdienstausfall als Entschädigung. Ob das bei euch noch geht, weiß ich so nicht.


Neverland

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Dein AG hat in mehreren Gründen recht. Er hätte auch die EZ ablehnen können. Da du 2 Jahre gebunden bist. Betreuung ist dein privates Problem. Mein Rat wäre, rede mit dem AG. Und wenn der dicht macht, suche dir etwas anderes. Das sollte im Einzelhandel kein Problem sein und viele betriebe sind da inzwischen derartig verzweifelt, das die Wunscharbeitszeiten berücksichtigt werden. Nur so verstehen es die AG.


bellis123

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Du musst den Anspruch auf Betreuung nach Bedarf bei deiner zuständigen Behörde geltend machen. Betreuung nur vormittags ist doch nicht normal, das habe ich noch nie gehört. Da muss die Stadt/Gemeine dringend nachbessern.


Elei2022

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Laut Aussage des Familienservicebüros werden 30h/Woche Betreuung unterstützt. Wenn man wie bei mir z.B. auf 25h reduziert, würde dies bedeutet, dass man bei mehr Betreuungsumfang den Rest selber tragen muss(finanziell) vorausgesetzt natürlich, man findet jemanden bei uns, der überhaupt 35h oder so Frei hat. Denn überwiegend haben die Tagesmütter Betreuungszeiten von 7:30(manche auch 07:00) bis Max 14:00 Uhr. Dort wo wir jetzt einen Platz haben, die hat halt von 7:30-13:30. Eine Alternative hatten wir: ab 08:00bis 12:30. also noch kürzer. Und um nochmal auf das Finanzielle zu kommen, sofern man jemanden findet bei 35h/Woche. Also rund 20h mehr. Wir müssen derzeit rund 350€ an das Familienservicebüro pro Monat bezahlen. Hinzu kommt 129€ an die Tagesmutter direkt für die Verpflegung. (1€ pro Stunde) Das macht bei 30h/Woche 480€ Bei 5h/Woche mehr, welche wir komplett selbst tragen müssten, wären das insgesamt 620€/Monat, dann kann ich auch das Arbeiten sein lassen bei rund 1000€ Netto bei 25h. Dann brauchen wir keine Betreuung und sparen die 480€. Dann hätten wir sogar mehr. Wo da steht das mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1jahr? Bist du dir sicher, dass es in allen Bundesländern so ist? Wenn mein AG wenigstens die Arbeitspläne frühzeitig bekannt geben würde, dann könnten wir das ja irgendwie auch mit dem Arbeitszeiten meines Mannes planen. Aber teilweise erhalte ich erst donnerstags die Information, wie ich die Woche drauf arbeiten soll. Wie soll da mein Mann seine beruflichen Termine wahrnehmen? Zusätzlich behält sich mein AG noch vor laut Arbeitsvertrag mich 5h/Woche mehr einzuplanen. Ich habe mir einen Termin beim Betriebsrat für kommende Woche geben lassen. Mit der Regionalleitung brauche/kann ich das nicht besprechen, da diese das nicht nachvollziehen kann, da kinderlos! Wenn mein AG nun auch noch die Elternzeit ablehnt, dann muss ich mich eh um andere Arbeit bemühen.


LiLeJa

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Im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten, wenn man keine Familie oder Freunde hat die einen unterstützen, ist fast unmöglich. Es wird absolute Flexibilität vorausgesetzt, allerdings sind die Arbeitgeber es ebenso wenig. Ja, es werden überall Verkäufer, Kassierer oder Warenverräumer gesucht, aber gerade jetzt nur bis spätestens Februar, wenn das Weihnachts- und Neujahrsgeschäft vorbei ist und selbst da muss man so flexibel wie möglich sein, also auch gerne mal an den eigentlich freien Tag plötzlich arbeiten kommen. Ein Babysitter bezahlen, wenn man selbst gerade etwas mehr als Mindestlohn bekommt steht gar nicht zur Debatte. Ich musste von Lebensmittel in eine andere Richtung wechseln, da ich nicht mehr flexibel genug war. Der Vorschlag, dass ich nur Spätschichten machen würde, war damals auch nicht rechtens, dabei reißt sich auch kaum einer freiwillig drum. Ich hoffe ihr findet eine passende Lösung für euer Problem.


Elei2022

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Endlich mal jemand, der es irgendwie nachvollziehen kann. Ich finde es allerdings traurig, dass mein Arbeitgeber es kategorisch ablehnt. Ich wäre ja irgendwie auch bereit die Wunschzeiten zu erweitern. Als Beispiel: 2 Festgelegte Tage um 06:00 Uhr anzufangen. Ggf. Sogar im wöchentlichen Wechsel. Gerade Kalenderwochen Mittwochs und Freitags Ungerade Kalenderwochen Dienstags und donnerstags Das würde dann beruflich, als auch privat Planungssicherheit erzeugen. Und ich finde es traurig, dass mein Mann ggf. seinen Arbeitgeber bitten müsste, seine Arbeitszeiten anders zu organisieren, nur weil mein Arbeitgeber seine Organisation nicht geschissen bekommt. Das fängt wie gesagt bereits bei der Schichtplanung an. Traurig finde ich es auch, dass ich ggf. die Branche wechseln muss. Wozu habe ich dann eine Ausbildung in dem Bereich gemacht? Dann sogar unter Umständen weitere finanzielle Einbüße hätte, weil ich in einer anderen Branche als ungelernte Kraft arbeite. Würdest du mir mal sagen, wie du dich umorientiert hast?


Sternenschnuppe

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Dein Mann ist der Vater des Kindes! Wieso sollte nicht auch er sich einbringen und seinen AG fragen. ALLE haben Dein Problem verstanden. Es ist aber nun einmal Dein Problem und nicht das des AG. So uneinsichtig wie Du Dich hier gibst, er wird seine Gründe haben keine Ausnahme machen zu wollen. Lass Dir schriftlich bestätigen dass Du zwischen 06-21 Uhr arbeiten musst, gehe damit und dem Betreuungsvertrag zum Arbeitsamt und beantrage ALG1. Elternzeit verlängern. Dann hast Du Zeit Dir was neues zu suchen.


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