Hallo, meine Freundin und ich erwarten im September Nachwuchs und sie möchte gerne Elterngeld bezihen. Sie ist geschieden und alleinerziehend, da wir 2 getrennte Haushalte haben. Situation: 01.01.12 - 31.12.12 selbstständig Gewinn 118€ (laut Steuerbescheid) 01.01.13 - 28.02.13 selbstständig Gewinn 247€ seit 01.03.13 angestellt mit 920€ Nettoeinkommen Der Arbeitsvertrag ist bis März 2014 befristet. Nach Aussage der Diakonie wird die Selbstständigkeit von 2012 angerechnet also nur 9,83€ monatlich. Doch sie ist ja nach dem Mutteschutz ja noch bis min. 28.02.14 beim Arbeitgeber beschäftig aber würde dann trotz der Selbstständigkeit nur 300€ Elterngeld bekommen und soll dann Hartz IV beantragen aber der Arbeitgeber zahlt doch in die Rentenversichrung ein wenn sie im Angestellten Verhältnis ist. Beispiel: Errech. Geburtstermin 26.09.2013 26.09.13 - 25.11.13 Mutterschutz (volles Netto) 26.11.13 - 29.02.14 ? Sie ist ja noch angestellt 01.03.14 vorr. arbeitslos doch ALG I o. ALGII? da sie ja 12 Monate sozialvers. Angestellt war. Kann sie ab dem 01.03.14 ggf. ganz normal ALG II beantragen sofern sie alleine lebt oder muss ich zu ihr ziehen und wird dann mein EInkommen mit angerechnet oder nur der Unterhalt, den ich ihr zahle? Es kann uns keiner sagen was Ihr zusteht und was sie beantragen soll. Dann geht es um den Kindes-Unterhalt. Habe ein Netto von 1260€ aber bin z.Z. krank geschrieben und beziehe Krankengeld, wird dieses wie normales Entgeltberechnet? Im letzten jahr lag der Unterhalt bei 225€ bis 1500€ und in 2013 soll der 317€ sein? Dann würden mir zum leben nur 943€ bleiben, kann das hinkommen oder wird dies wie bei der Pfändungstabelle Prozentual weniger? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Gruß Nils
von zwergnase84 am 11.04.2013, 17:23