Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trotz Angestelltenverhältnis nur 300€ Elterngeld & Unterhalt

Frage: Trotz Angestelltenverhältnis nur 300€ Elterngeld & Unterhalt

zwergnase84

Beitrag melden

Hallo, meine Freundin und ich erwarten im September Nachwuchs und sie möchte gerne Elterngeld bezihen. Sie ist geschieden und alleinerziehend, da wir 2 getrennte Haushalte haben. Situation: 01.01.12 - 31.12.12 selbstständig Gewinn 118€ (laut Steuerbescheid) 01.01.13 - 28.02.13 selbstständig Gewinn 247€ seit 01.03.13 angestellt mit 920€ Nettoeinkommen Der Arbeitsvertrag ist bis März 2014 befristet. Nach Aussage der Diakonie wird die Selbstständigkeit von 2012 angerechnet also nur 9,83€ monatlich. Doch sie ist ja nach dem Mutteschutz ja noch bis min. 28.02.14 beim Arbeitgeber beschäftig aber würde dann trotz der Selbstständigkeit nur 300€ Elterngeld bekommen und soll dann Hartz IV beantragen aber der Arbeitgeber zahlt doch in die Rentenversichrung ein wenn sie im Angestellten Verhältnis ist. Beispiel: Errech. Geburtstermin 26.09.2013 26.09.13 - 25.11.13 Mutterschutz (volles Netto) 26.11.13 - 29.02.14 ? Sie ist ja noch angestellt 01.03.14 vorr. arbeitslos doch ALG I o. ALGII? da sie ja 12 Monate sozialvers. Angestellt war. Kann sie ab dem 01.03.14 ggf. ganz normal ALG II beantragen sofern sie alleine lebt oder muss ich zu ihr ziehen und wird dann mein EInkommen mit angerechnet oder nur der Unterhalt, den ich ihr zahle? Es kann uns keiner sagen was Ihr zusteht und was sie beantragen soll. Dann geht es um den Kindes-Unterhalt. Habe ein Netto von 1260€ aber bin z.Z. krank geschrieben und beziehe Krankengeld, wird dieses wie normales Entgeltberechnet? Im letzten jahr lag der Unterhalt bei 225€ bis 1500€ und in 2013 soll der 317€ sein? Dann würden mir zum leben nur 943€ bleiben, kann das hinkommen oder wird dies wie bei der Pfändungstabelle Prozentual weniger? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Gruß Nils


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

Beitrag melden

hi ich kann dir nur was zum uh sagen, der wurde nicht geändert, bei den 317 euro ist das hälftige kindergeld noch nicht abgezogen! du hast einen selbstbehalt von 1050 euro, das muss dir bleiben, sieht nach einem mangelfall aus, wirst sicher etwas weniger als die 251 euro zahlen müssen, wenn ihr es vom jugendamt oder anwalt berechnen lasst! wie das mit dem krankengeld ist kann ich dir nicht sagen. guck mal hier in der tabelle, wenn du ganz unten die tabelle nimmst ist das kindergeld schon abgezogen,oben bei der nicht. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20121205_pm_Ddorfer-Tabelle-2013/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, ich war vor meiner Elternzeit angestellt (32h die Woche) und nebenbei selbstständig. Beziehe jetzt 20 Monate Elterngeld (Selbstständigkeit läuft nebenbei weiter mit max 10 h die Woche). Im Anschluss an die 20 Monate wurden uns 4 Bonusmonate Elterngeld gewährt, in denen ich 25h die Woche selbstständig arbeiten werde. Anschließen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...