annimo
Liebe Frau Bader, ich war vor meiner Elternzeit angestellt (32h die Woche) und nebenbei selbstständig. Beziehe jetzt 20 Monate Elterngeld (Selbstständigkeit läuft nebenbei weiter mit max 10 h die Woche). Im Anschluss an die 20 Monate wurden uns 4 Bonusmonate Elterngeld gewährt, in denen ich 25h die Woche selbstständig arbeiten werde. Anschließend muss ich etwa 2.5 Monate überbrücken bis zum Entbindungstermin von Kind 2. Nach meiner Recherche dürfte ich Anspruch auf ALG 1 haben und das Einkommen wird dann fiktiv berechnet, ist das so richtig? Vielen lieben Dank!
Hallo, ist der Vertrag der nicht selbständigen Tätigkeit denn beendet? Dann bekommen Sie Arbeitslosengeld 1. Sofern Sie zwei Jahre Elternzeit genommen haben und somit auch in dem erweiterten Bemessungsrahmen von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird das Arbeitslosengeld nicht nach Ihrem letzen Gehalt, sondern nach einer bestimmten Pauschale fiktiv bemessen (§ 152 Abs. 1 SGB III). Dies ist also regelmäßig der Fall, wenn Sie sich zwei Jahre oder länger in Elternzeit befunden haben. Liebe Grüße NB
annimo
Nachtrag: dass ich für den Bezug von ALG 1 dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen muss ist klar, die Selbstständigkeit wird in dieser Zeit dann auch ohnehin ruhen.
annimo
Vielen Dank für die Antwort! Ja das Angestelltenverhältnis war befristet (dauerte 8 Jahre am Stück) und lief ziemlich genau mit Geburt von Kind 1 aus. Die 150 Tage beziehen sich nur auf die versicherungspflichtige Tätigkeit und nicht auch auf die Selbstständigkeit, richtig? Danke & liebe Grüße
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