Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG 1 nach Elterngeld und Angestelltenverhältnis + Selbstständigkeit

Frage: ALG 1 nach Elterngeld und Angestelltenverhältnis + Selbstständigkeit

annimo

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich war vor meiner Elternzeit angestellt (32h die Woche) und nebenbei selbstständig. Beziehe jetzt 20 Monate Elterngeld (Selbstständigkeit läuft nebenbei weiter mit max 10 h die Woche). Im Anschluss an die 20 Monate wurden uns 4 Bonusmonate Elterngeld gewährt, in denen ich 25h die Woche selbstständig arbeiten werde. Anschließend muss ich etwa 2.5 Monate überbrücken bis zum Entbindungstermin von Kind 2. Nach meiner Recherche dürfte ich Anspruch auf ALG 1 haben und das Einkommen wird dann fiktiv berechnet, ist das so richtig? Vielen lieben Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ist der Vertrag der nicht selbständigen Tätigkeit denn beendet? Dann bekommen Sie Arbeitslosengeld 1. Sofern Sie zwei Jahre Elternzeit genommen haben und somit auch in dem erweiterten Bemessungsrahmen von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird das Arbeitslosengeld nicht nach Ihrem letzen Gehalt, sondern nach einer bestimmten Pauschale fiktiv bemessen (§ 152 Abs. 1 SGB III). Dies ist also regelmäßig der Fall, wenn Sie sich zwei Jahre oder länger in Elternzeit befunden haben. Liebe Grüße NB


annimo

Beitrag melden

Nachtrag: dass ich für den Bezug von ALG 1 dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen muss ist klar, die Selbstständigkeit wird in dieser Zeit dann auch ohnehin ruhen.


annimo

Beitrag melden

Vielen Dank für die Antwort! Ja das Angestelltenverhältnis war befristet (dauerte 8 Jahre am Stück) und lief ziemlich genau mit Geburt von Kind 1 aus. Die 150 Tage beziehen sich nur auf die versicherungspflichtige Tätigkeit und nicht auch auf die Selbstständigkeit, richtig? Danke & liebe Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, meine Freundin und ich erwarten im September Nachwuchs und sie möchte gerne Elterngeld bezihen. Sie ist geschieden und alleinerziehend, da wir 2 getrennte Haushalte haben. Situation: 01.01.12 - 31.12.12 selbstständig Gewinn 118€ (laut Steuerbescheid) 01.01.13 - 28.02.13 selbstständig Gewinn 247€ seit 01.03.13 angestellt mit 920 ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...