Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tritt nach einem Änderungsvertrag automatisch wieder der "alte" Vertrag ein?

Frage: Tritt nach einem Änderungsvertrag automatisch wieder der "alte" Vertrag ein?

FitzeFatze

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Hallo Frau Bader, ich soll von meinem Arbeitgeber aus einen Änderungsvertrag unterschreiben da ich ab sofort wieder 8 Std. in der Woche arbeiten gehe. Er sagte das ich somit auf meinen alten Arbeitsvertrag verzichten würde, und ich nach den 2 Jahren keinen Anspruch mehr auf meine Stelle als Filialleiterin und auch nicht den Anspruch auf eine Vollzeitstelle habe. Werde ich wirklich benachteiligt das ich wieder arbeiten gehe?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in EZ? Grds. kann man den Änderungsvertrag auf die EZ befristen oder eben nicht, dann gilt er dauerhaft Liebe Grüße NB


SumSum076

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Ja, bei einem Änderungsvertrag ist das so! Du änderst ja deinen Vollzeitvertrag auf einen Teilzeitvertrag. Wenn du unterschreibst, hast du keinen Vollzeitvertrag mehr. Wenn du derzeit in Elternzeit bist und währenddessen arbeiten möchtest, dann vereinbart ihr einen Zusatzvertrag! Eine zusätzliche Vereinbarung für die Dauer der Elternzeit. Darin könnt ihr zB aufnehmen, dass der alte Vertrag davon nicht berührt wird. In dem Fall bliebe dein Vollzeitvertrag erhalten! Gruß Sabine


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