Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tod des Kindes während Elternzeit

Frage: Tod des Kindes während Elternzeit

LAT2018

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Wie ist es wenn das eigene Kind während der Elternzeit stirbt. Ich weiß, dass 3 Wochen nach Todestag die Elternzeit anhält, aber was ist dann? Greift mein alter vertrag? Ich kann nicht arbeiten gehen. Wenn ich krank bin, wer zahlt das? Die ersten 6 Wochen der AG und dann die Krankenkasse? Oder gleich die Krankenkasse? Wo kann ich mir Rat holen bzgl wie es finanziell weiter geht? Ich bin alleinstehend. Ich weiß nicht wie ich nächten Monat meine Miete bezahlen soll... Ich kann noch nicht arbeiten. Bitte helft mir


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mein Mitgefühl. Das ist ganz furchtbar. Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet diese spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes, § 16 BEEG Danach besteht die Möglichkeit einer Krankschreibung. Sie bekommen dann 6 Wochen Lohn vom AG und danach Krankengeld. Ich wünsche Ihnen viel Kraft NB


drosera

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Hallo! Du hast mein tiefstes Mitgefühl. So etwas sollte niemand erleben müssen Ich denke, dass du eh eine Krankschreibung benötigst und du daher zu deinem Hausarzt musst. Eine Trauerberatung/psychische Unterstützung hast du hoffentlich schon? Am besten erkundigt die ich auch bei deiner Krankenkasse. Ich wünsche dir Kraft!


Felica

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Mein Beileid. Lass dich krank schreiben. 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld.


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