Teilzeitwunsch schon mit Elternzeitsntrsg abgeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitwunsch schon mit Elternzeitsntrsg abgeben?

Hallo, Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeitnehmen und im 2.Jahr Teilzeit arbeiten. Ist es üblich dies schon im Elternzeitschreiben (7Wochen vor der geplanten EZ) zu erwähnen? Also auch mit genauer Aufteilung der Arbeitszeit? Oder soll ich dies erst später separat machen? Dank Vielen für eine Antwort :)! Lg Bran

von Bran am 10.05.2018, 15:00



Antwort auf: Teilzeitwunsch schon mit Elternzeitsntrsg abgeben?

Hallo, ich will es einfach mal ankündigen, kann der Arbeitgeber besser planen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2018



Antwort auf: Teilzeitwunsch schon mit Elternzeitsntrsg abgeben?

ich würde es erst später machen. Schau erst mal, wie es mit Baby so ist und entscheide dich dann gegen Ende des 1. Jahres. Kann ja auch sein, daß du doch nicht arbeiten willst oder zu anderen Bedingungen(Stundenzahl/Zeiten etc.) , als du jetzt so im Kopf hast.

von cube am 11.05.2018, 07:49



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