Urmeline321
Guten Tag, zur Zeit bin ich noch im zweiten Jahr Elternzeit bis ende November 2013. Ab dann würde mein alter Vollzeitvertrag wieder gelten. Mit meinem Chef habe ich aber vereinbart nach der Elternzeit Teilzeit zu kommen. Genaues wurde darüber noch nicht vereinbart. Wir üben jedoch schon für ein Geschwisterchen, wenn ich nun bald Schwanger werden sollte, würde ich wahrscheinlich auch vom FA ein BV bekommen, da Risikoschwanger. Bekomme ich dann im Dezember im BV wieder mein altes Gehalt, solange noch keine Teilzeitvereinbarung getroffen wurde? Das würde heißen ich müsste das Gespräch mit meinem Chef so lange wie möglich hinaus zögern? Kann ich evtl. sogar die Elternzeit für Kind 1 abbrechen, sobald ich ein BV habe und würde dann mein volles altes Gehalt bekommen? Ich finde das ganze reichlich kompliziert, können sie mir bitte einen Rat geben wie ich am Besten vorgehen soll? Vielen lieben Dank im Voraus
Hallo, Risikoschwangerschaft bedeutet doch, dass es mit der Schwangerschaft Probleme gibt, nicht mit den Job. Dann bekommt man kein Beschäftigungsverbote sondern eine Krankschreibung. Das ist etwas völlig anderes. Jazz Beschäftigungsverbot erhalten, bekommen Sie das, was sich ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Es kommt also darauf an, wie weit Sie mit Ihren Verhandlungen fortgeschritten sind. einsam Zweifel bedeckt halten. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ja, solange noch keine Teilzeitvereinbarung besteht, bekäme man nach der Elternzeit und damit mit Aufnahme des Vollzeitjobs und neuem BV, den vollen BV-Lohn. Gibt es eine Teilzeitvereinbarung, gibt es ab dem Startdatum (und Schwangerschaft mit BV) nur noch den Teilzeitlohn. Ohne besondere Gründe braucht der AG einer Verkürzung der Elternzeit nicht zustimmen. Die Zustimmung wird nicht benötigt, verkürzt man die Elternzeit, ab 6 Wochen vor der Geburt, um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen.
Urmeline321
Also sollte ich das Gespräch mit dem Chef möglichst hinauszögern? Wenn der Chef weniger als 15Mitarbeiter hat, dann hab ich auch keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit, oder? Habe ihm von Anfang an gesagt, das ich nach der Elternzeit dann wieder Teilzeit kommen möchte und bisher hat er immer gesagt das wäre ok, aber einen Anspruch hätte ich dann nicht?!?
SumSum076
Aus finanzieller Sicht würde ich mit dem Gespräch warten. Mit dem Teilzeitgesetzt kenn ich mich nicht sonderlich aus... (aber mich meine, bei weniger als 15 Mitarbeiter wirds mit dem Anspruch auf TZ schwer) Gruß Sabine
Urmeline321
Vielen lieben Dank für die Antworten :-) Bei meiner ersten SS hatte ich im 5Monat ein BV bekommen, wegen erhöhtem Blutdruck, den ich jedoch auch schon vorher hatte, in der Ss aber weiter anstieg. Auf Grund meines Blutdruckes ist es sehr wahrscheinlich, das mir der FA bei einer erneuten SS wieder ein BV ausstellen wird, hat er damals jedenfalls gesagt. Ist es denn richtig, das ich keinen Anspruch auf TZ habe, wenn der AG unter 15 Mitarbeitern hat und wie ist die Frist, wann muß ich spätestens mit meinem AG sprechen?
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE