Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitvereinbarung nach Elternzeit

Frage: Teilzeitvereinbarung nach Elternzeit

Urmeline321

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Guten Tag, zur Zeit bin ich noch im zweiten Jahr Elternzeit bis ende November 2013. Ab dann würde mein alter Vollzeitvertrag wieder gelten. Mit meinem Chef habe ich aber vereinbart nach der Elternzeit Teilzeit zu kommen. Genaues wurde darüber noch nicht vereinbart. Wir üben jedoch schon für ein Geschwisterchen, wenn ich nun bald Schwanger werden sollte, würde ich wahrscheinlich auch vom FA ein BV bekommen, da Risikoschwanger. Bekomme ich dann im Dezember im BV wieder mein altes Gehalt, solange noch keine Teilzeitvereinbarung getroffen wurde? Das würde heißen ich müsste das Gespräch mit meinem Chef so lange wie möglich hinaus zögern? Kann ich evtl. sogar die Elternzeit für Kind 1 abbrechen, sobald ich ein BV habe und würde dann mein volles altes Gehalt bekommen? Ich finde das ganze reichlich kompliziert, können sie mir bitte einen Rat geben wie ich am Besten vorgehen soll? Vielen lieben Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Risikoschwangerschaft bedeutet doch, dass es mit der Schwangerschaft Probleme gibt, nicht mit den Job. Dann bekommt man kein Beschäftigungsverbote sondern eine Krankschreibung. Das ist etwas völlig anderes. Jazz Beschäftigungsverbot erhalten, bekommen Sie das, was sich ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Es kommt also darauf an, wie weit Sie mit Ihren Verhandlungen fortgeschritten sind. einsam Zweifel bedeckt halten. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Ja, solange noch keine Teilzeitvereinbarung besteht, bekäme man nach der Elternzeit und damit mit Aufnahme des Vollzeitjobs und neuem BV, den vollen BV-Lohn. Gibt es eine Teilzeitvereinbarung, gibt es ab dem Startdatum (und Schwangerschaft mit BV) nur noch den Teilzeitlohn. Ohne besondere Gründe braucht der AG einer Verkürzung der Elternzeit nicht zustimmen. Die Zustimmung wird nicht benötigt, verkürzt man die Elternzeit, ab 6 Wochen vor der Geburt, um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen.


Urmeline321

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Also sollte ich das Gespräch mit dem Chef möglichst hinauszögern? Wenn der Chef weniger als 15Mitarbeiter hat, dann hab ich auch keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit, oder? Habe ihm von Anfang an gesagt, das ich nach der Elternzeit dann wieder Teilzeit kommen möchte und bisher hat er immer gesagt das wäre ok, aber einen Anspruch hätte ich dann nicht?!?


SumSum076

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Aus finanzieller Sicht würde ich mit dem Gespräch warten. Mit dem Teilzeitgesetzt kenn ich mich nicht sonderlich aus... (aber mich meine, bei weniger als 15 Mitarbeiter wirds mit dem Anspruch auf TZ schwer) Gruß Sabine


Urmeline321

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Vielen lieben Dank für die Antworten :-) Bei meiner ersten SS hatte ich im 5Monat ein BV bekommen, wegen erhöhtem Blutdruck, den ich jedoch auch schon vorher hatte, in der Ss aber weiter anstieg. Auf Grund meines Blutdruckes ist es sehr wahrscheinlich, das mir der FA bei einer erneuten SS wieder ein BV ausstellen wird, hat er damals jedenfalls gesagt. Ist es denn richtig, das ich keinen Anspruch auf TZ habe, wenn der AG unter 15 Mitarbeitern hat und wie ist die Frist, wann muß ich spätestens mit meinem AG sprechen?


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