Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte Ihnen Ende April die Frage gestellt, wie ich, bis Ende Nov. 2002 im EU, mich bei einer erneuten Schwangerschaft meinem jetzigen, neuen AG gegenüber verhalten muss. Dieser beschäftigt mich in Teilzeit. Bezüglich meiner Frage vom 29.4. hatten Sie mir geantwortet, dass ich bei einer erneuten Schwangerschaft mit meinem derzeitigen Arbeitgeber über aussetzen-und-wieder-einsteigen neu verhandeln müßte, da mein derzeitiger Teilzeitjob wahrscheinlich auf die Dauer des EU befristet sei. Der Job ist aber NICHT befristet. Sie hatten daraufhin nochmal nachgefragt, ob der Job wirklich NICHT für die Dauer des EU befristet sei. Ich bin leider länger nicht dazu gekommen, nach Ihrer Antwort zzu schauen, daher jetzt noch einmal die Bestätigung: nein, mein jetziger Job ist unbefristet. Also, was muss ich beachten und wer ist für das Erz.gld zuständig? Ich werde diesmal schneller nach Ihrer Antwort schauen, um auf eventuelle Fragen Ihrerseits schnell antworten zu können ;-) Danke für Ihre Antwort. Ines
Liebes Ines, also noch mal. Sie haben 2 Arbeitsverhältnisse. Eins ruht wegen EU und ein anderes in TZ. Wenn das 2. nicht befristet ist, was wäre dann, wenn der EU um wäre? Doch beendet, oder? Dann ist es befristet. *grübel* Gruß, NB
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