Sonni74LS
Ab Juni habe ich nun eine 400-EUR-Beschäftigung in TZ für die nächsten vier Monate bei einem anderen AG gefunden... mein alter AG (bei dem ich Elternzeit für den Vollzeitjob eingereicht habe) hatte mir ja nach Mitteilung der Schwangerschaft letztens den Aushilfsjob auf 400-EUR-Basis quasi "beendet". Ich erwähnte das ja schon mal. Wer muss mir nun das Mutterschaftsgeld zahlen, wenn ich im Oktober die erste EZ unterbreche und in Mutterschutz gehe? Der alte AG oder der neue AG? Krankenkassenanteil ist schon geklärt.
Hallo, der alte AG ab dem ersten Tag nach der EZ. Der neue nicht bei einem Minijob Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Danke, das beruhigt mich.
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