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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit noch in der Elternzeit und werde aber ab Oktober wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Bis zu 30 Std. darf man ja zum Erziehungsgeld dazu verdienen, oder? Wie wird das mit dem Erziehungsgeld verrechnet? Braucht das Amt dann den Arbeitsvertrag oder den 1. Lohnschein für die Neuberechnung? Habe ich dadurch Einbußen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Michaela
Hallo, Sie müssen trennen: 1. Sie können in der EZ bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten 2. Für das EG wird jeder Verdienst angerechnet (einen Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de) Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, vielen Dank für ihren Hinweis zum Forum Familienvorsorge. Habe fast alle Antworten gefunden. Nochmals Danke LG Tanni
Guten Tag Frau Bader. Ich möchte gerne nach der Schwangerschaft in meinem Beruf teilzeit weiter arbeit ca. 30 Std. pro Woche. Muss ich mit einer Kürzung oder Streichung des Erziehungsgeldes rechnen? Mein Partner arbeitet vollzeit weiter.
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
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Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist im September 2024 auf die Welt gekommen. Ich habe die ersten 7 Monate EG Basis beantragt und ab dem 8 LM Elterngeld Plus und ab 8 LM würde ich in Teilzeit 16 Std pro Woche arbeiten gehen. Da ich aber auch am Wochenenden arbeite auch mal Nachtdienste bekomme ich dafür Zuschläge. Mir wurde gesagt , ich da ...
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
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