Guten Tag Frau Bader.
Ich möchte gerne nach der Schwangerschaft in meinem Beruf teilzeit weiter arbeit ca. 30 Std. pro Woche. Muss ich mit einer Kürzung oder Streichung des Erziehungsgeldes rechnen? Mein Partner arbeitet vollzeit weiter.
Mitglied inaktiv - 12.05.2005, 10:26
Antwort auf:
Anspruch auf Erziehungsgeld bei Teilzeitarbeit nach der Geburt
Hallo,
wenn Sie mehr als 400 € verdienen ist zumindest mit einer Kürzung zu rechnen.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnung.asp
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2005