Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin bis Nov. 2002 im EU. Für unser Kind bekomme ich bis zum vollendeten 1. Lebensjahr 600,00 DM Erziehungsgeld (letztmalig im Oktober 2001), im kommenden Jahr sicher nichts mehr, weil wir über die Einkommensgrenze fallen. Zusätzlich habe ich einen Job auf 630-DM-Basis angenommen, mit nicht festgelegter Stundenzahl (freie Zeiteinteilung), der bis Ende des Jahres befristet ist. Eine Steuerbefreiung hierfür habe ich beantragt, müßte ja eigentlich auch genehmigt werden. Nun wurde mir von einem anderen AG ein Teilzeitjob angeboten (ich bin in der St.klasse 5), ich möchte dennoch den 630-DM-Job zuende machen, da er ohnehin nicht von Dauer ist. Meine Fragen: 1. Ist es möglich, bei dem neuen AG bspw. 16 Std. zu arbeiten und die verbleibenden 3,5 Std. für den 630-DM-Job? 2. Gibt es eine Mindeststundenzahl, die man für einen 630-DM-Job arbeiten muß? 3. Mit welchen finanziellen Einbußen habe ich zu rechnen - Besteuerung des 630-DM-Jobs, Wegfall der Erz.geldes in diesem Jahr etc.? 4. Es wäre auch möglich, den geringfügigen Job auf Werkvertragsbasis abzuschließen - den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Käme ich dabei günstiger weg? Ich verdiene bei diesem Job insg. 4000,00 DM bis Jahresende, nicht gerade viel. Nur ein Hinweis: wenn man ans Geld denkt, dürfte man als Frau mit Kind wahrscheinlich gar nicht mehr arbeiten. Mir geht es jedoch darum, mir eine neue Perspektive aufzubauen, da ich bei meinem alten AG nur unter erheblich Schwierigkeiten wieder anfangen kann. Ich bin daher bereit, für einen neuen Job gewisse finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen - nur draufzahlen möchte ich natürlich nicht; schließlich habe ich durch mehr Arbeit auch erhöhte Betreuungskosten für meine 8 Monate alte Tochter. Entschuldigen Sie bitte den langen Text und die Vielzahl der Fragen, aber mit einer Antwort würden Sie mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Ines
Liebe Ines, ich gehe davon aus, dass das KInd nicht in diesem Jahr geb. ist. 1. Sie dürfen 19 Std, nicht überschreiten, sonst gibt es kein EG mehr. Außerdem kann der zusätzl. Verdienst evtl. für das EG angerechnet werden 2.Nein, Höchstgrenze 15 Std/Wo. 3.DEr 630-er ist dann keiner mehr. Sie zahlen Steuern+Sozialabgaben Wegen EG: www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html 4. Dann sind Sie kein AN mehr + haben die Vor- und Nachteile nicht Gruß, NB
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