Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit oder trrifft rasche Geburtenfolge noch zu?

Frage: Teilzeitarbeit oder trrifft rasche Geburtenfolge noch zu?

Jode69

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Hallo Frau Bader, unser erstes Kind wurde Anfang August 2011 geboren, nun ist ein zweites Kind unterwegs, dass Mitte November 2012 zur Welt kommen soll. Mit meinem Arbeitgeber habe ich vorab besprochen, dass ich ab dem 1. Geburtstag unseres ersten Kindes 2 Vormittage die Woche innerhalb der Elternzeit wieder Teilzeit arbeite. Nun weiß ich nicht was finanziell für uns besser ist- es gibt doch diese Regelung der raschen Geburtenfolge? Allerdings sind die Kinder dann wahrscheinlich 15 Monate auseinander. Wie wird das berechnet? Vielen Dank!


SumSum076

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Ab dem 1. Geburtstag arbeiten gehen ist besser! (Aber ich würde es bei der Konstellation nicht tun!) Auch bei 2. Kind wird geguckt, was man die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt verdient hat. Monate, für die man Elterngeld bezogen oder Mutterschaftsgeld erhalten hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Macht bei dir: Nov 12 - Geburt - fällt raus Okt 12 - Mutterschutz - fällt raus Sep 12 - Teilzeitgehalt - (1) Aug 12 - Elterngeld für Kind 1 bis Aug 11 - Elterngeld für Kind 1 - fallen raus Juli 11 - Mutterschutz - fällt raus Juni 11 (auch Mutterschutz? - dann fällt der auch raus) Mai 11 - Einkommen vor Geburt (2) April 11 - Einkommen vor der Geburt (3) ... Juni 10 - Einkommen (12) Die ganzen 12 Monate (in Klammern) werden addiert und durch 12 geteilt. Davon gibt es dann das Elterngeld. Ist bei dir 1 Monat, der mit Teilzeit oder ohne Einkommen wäre! Macht ca ein Zwölftel weniger Elterngeld. Weil du aber für das Geschwisterkind 10% Geschwisterbonus bekommst, erhältst du auch ohne Teilzeit mehr Elterngeld als bei Kind 1. Der Vorteil beim Arbeiten wäre, dass du für die Zeit wieder Urlaubsanspruch erwirbst, wenn auch nur Teilzeit. Und zwar für die Monate Aug, Sep, Okt, Nov, Dez und Jan 13. Gruß Sabine


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