Kuemmel
Hallo, meine Frau bezieht bereits Elterngeld. Nun möchte ich - als Mann - parallel auch zwei Monate in Elternzeit gehen. (von 19.12.2014 - 18.02.2015) Ich möchte eigentlich noch weiterhin Teilzeit (16 Stunden - je 4 Stunden von Mo.-Do.) arbeiten. Jetzt meine Fragen: Bekommt meine Frau weiterhin Elterngeld? Wird mein Teilzeit-Verdienst (ca. 1000 Euro netto) komplett auf das Elterngeld von mir angerechnet? Das würde dann ja bedeuten, ich würde 16 Stunden Teilzeit arbeiten und bekäme dann in etwa genauso viel Gehalt, als wenn ich normal weiterarbeiten würde! Wäre es dann zeitlich/finanziell nicht besser KEIN Teilzeit zu arbeiten?
Hallo, 1. Sie können die 14 Monate frei verteilen, auch parallel nehmen. Nur MG-Monate werden immer der Mutter angerechnet 2. Es wird vom vollen Verdienst ausgegangen und dann der Verdienst in der EZ gegengerechnet Liebe Grüße NB
peekaboo
http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html
SumSum076
Am Elterngeld der Frau ändert dein Elterngeld nix. Du machst derzeit Teilzeit? Und möchtest nun als Teilzeit in Elternzeit laufen? (mit den gleichen Stunden) Ja, Einkommen während der Elternzeit wird angerechnet. Aber das mindestes, was rauskommt ist dein normales Teilzeitgehalt plus mindestens 300 Euro Elterngeld! Machst du vorher Teilzeit mit 16 Std und 1000 Euro Einkommen, hättet ihr während deiner Elternzeit mit 16 Std insgesamt 1300 Euro zur Verfügung. Gruß Sabine
peekaboo
nicht 1000€ "Altgehalt" sondern nur einen Prozentsatz des alten Gehaltes oder? Waren das nicht ungefähr 67%?
SumSum076
Ich hab noch nicht ganz raus, ob er vorher auch schon TZ gemacht hat oder nicht. Und in meiner Antwort nehme ich an, dass er vorher schon TZ gemacht hat. Also nach wie vor 16 Std macht (und dafür 1000 Euro bekommt). Die "neue" TZ läuft halt eben unter dem Titel "TZ in EZ". Er bekommt aber ganz normal sein Gehalt weiter. Weil er aber EZ hat, kann er Elterngeld bekommen. Da alles Einkommen angerechnet wird, wird alles runter gestrichen - bis runter auf den Mindestsatz! (Der Elterngeldrechner wirft mir das gleiche raus: Einkommen vor Geburt - Einkommen nach Geburt je 1000 Euro, macht ein EG von 300 Euro) Also normales Einkommen mit 1000 Euro und Mindestsatz an Elterngeld von 300 Euro. Gruß Sabine
SumSum076
Sollte er vorher mehr gearbeitet haben und zB 1500 Euro Einkommen gehabt haben, bekäme er bei Teilzeit mit 1000 Euro noch 325 Euro an Elterngeld (laut EG-Rechner).
Kuemmel
Hallo nochmal, erstmal vielen lieben Dank für Eure Hilfe und für Eure Antworten! Momentan arbeite ich ganz normal Vollzeit (40 Stunden Woche) und möchte dann in der zweimonatigen Elternzeit "nur" noch 16 Stunden Teilzeit arbeiten - falls es sich überhaupt finanziell "lohnt/rentiert". Die eigentliche Frage ist, ob es sich überhaupt lohnt die 16 Stunden Teilzeit zu arbeiten! Wenn ich für die 16 Stunden Teilzeit "nur" 300 Euro Mindest-Elterngeld bekomme, wäre das ja Blödsinn!
SumSum076
Ah...doch Vollzeit vorn dran... Probier doch mal den Elterngeldrechner (vom Familienministerium) aus. Dort kannst du deinen jetzigen Verdienst eingeben und den nach der Geburt. Sind natürlich nur grobe Zahlen, geben aber die Relation wieder. Man sagt, dass einem von jedem verdienten Euro 1/3 übrig bleibt. Wenn du mit 16 Std 1000 Euro verdienst, macht das rechnerisch 2500 Euro bei 40 Std. Gebe ich diese Zahlen beim Elterngeldrechner ein, macht das ein Elterngeld von 975 Euro. Also hättet ihr in der Zeit 1975 Euro in der Kasse. Dabei kann ich natürlich Steuern usw nicht berücksichtigen... Gruß Sabine
Kuemmel
ok. vielen Dank. So hätte ich das auch in etwa ausgerechnet. D.h. wenn ich NICHT Teilzeit arbeite bleiben mir ja ca. 65% Elterngeld von meinen netto und wenn ich noch Teilzeit arbeite dann bleiben incl. Teilzeitarbeit (16 Stunden) ca. 80% vom netto übrig! Da muss ich mir schon gut überlegen ob ich für ca. 15% mehr von meinem Nettogehalt 16 Stunden wöchentlich arbeite.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 01.06.2022 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Meine Gynäkologin hat mir aufgrund einer Risikoschwangerschaft sowie psychischer Belastung am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot vorgeschlagen. 1.) Angenommen, dass BV würde am 15.05.23 in Kraft treten, hätte ich dann nach der Elternzeit im Falle ei ...
Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 05.05.2024 in Elternzeit. Ab dem 06.07.2023 beginne ich während meiner Elternzeit in Teilzeit (Homeoffice) zu arbeiten. Ich arbeite in der Gegenschicht meines Mannes. Er betreut unsere Tochter während ich arbeite. Nun ist es so, dass ihm die Achillessehne durchgerissen ist und er für 3-4 Monate krank sein wir ...
Ich habe eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte 4-Tage-Woche, um meine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zu erbringen. Heute erfuhr ich, daß mir - und wohl allen Teilzeitkräften, dir nicht alle Wochentage arbeiten - für jeden Feiertag, der in die 4 Tage fällt, Unterstunden berechnet werden. (Keine Ahnung, ob ich Überstunden für Feiertage a ...
Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Mutterschaftsgeld. Mir wurde das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld und auch auf mein letztes Jahr noch Alg2Leistungen angerechnet. Ist das rechtens? Das es auf das Elterngeld angerechnet wird,wusste ich. Aber das Jobcenter hat mir nach langer Bearbeitung nun endlich einen Bescheid zu kommen ...
Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb ...
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist im September 2024 auf die Welt gekommen. Ich habe die ersten 7 Monate EG Basis beantragt und ab dem 8 LM Elterngeld Plus und ab 8 LM würde ich in Teilzeit 16 Std pro Woche arbeiten gehen. Da ich aber auch am Wochenenden arbeite auch mal Nachtdienste bekomme ich dafür Zuschläge. Mir wurde gesagt , ich da ...
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung