Bibiwau
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem großen Unternehmen, habe also Anrecht auf einen Teilzeitarbeitsplatz während der Elternzeit. Leider gibt es keine Teilzeitstellen für meine höhere Qualifikation. Man sagte mir, ich muß bis zum Ende der Elternzeit mit einer Sachbearbeiterstelle in Teilzeit vorlieb nehmen. Das bedeutet ich würde auch weniger Gehalt als früher bekommen. Stimmt das? Oder habe ich ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle in höherer Position mit meinem ehemaligen Lohn? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie bekommen auf jeden Fall Ihr Gehalt anteilig. Liebe Grüsse, NB
Mattibärchen
WÄHREND der Elternzeit hast du keinen Anspruch auf einen Teilzeitplatz (egal in welcher Position). NACH der Elternzeit (bei entsprechender Betriebsgröße) schon.
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