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Hallo Frau Bader, folgende Ausgangssituation: Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen, wovon ich plane nur 16 Monate Elterngeld bzw. ElterngeldPlus zu beziehen. Die restlichen 8 Monate, die ja ohne staatlichen Bezug sind würde ich gerne Teilzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber arbeiten. (Voraussetzung der 15 Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate sind gegeben) Ist diese Konstellation überhaupt so möglich? Wird es auf das Elterngeld angerechnet? Genieße ich dadurch weiterhin den besonderen Kündigungsschutz? Wann muss ich es bei meinem AG beantragen? Kann der AG es auch ablehnen, außer aus betrieblichen Gründen? (Wobei sich die Frage stellt ob er in die Zukunft sehen kann) ;-) Sind noch andere Faktoren zu beachten? Vielen Dank in Voraus. Sabrina
Hallo, 1. Ist möglich 2. Wird nicht angerechnet 3. Sie haben Kündigungsschutz Liebe Grüße NB
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