Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit im EU - wie sieht da die Abfindung aus bei evtl. Kündigung des AG?

Frage: Teilzeitarbeit im EU - wie sieht da die Abfindung aus bei evtl. Kündigung des AG?

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Hallo Frau Bader, befinde mich im EU bis 2005. Zwei Fragen: Würde gerne wieder Teilzeit arbeiten gehen, wieviel STd. dürfen es sein bei 325,00 Euro Basis? Wenn die Teilzeit beim alten AG sein wird, wie sieht es dann mit evtl. Abfindung aus. Der Betrieb löst evtl. meine Abteilung auf. Bemisst sich die Abfindung nach meinem letzten Gehalt oder würde der Teilzeitlohn von Euro 325,00 angerechnet werden? Danke Micki


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen bis zu 30 Std. arbeiten. Das ist Verhandlungssache. Eigentlich nach dem richtigem Gehalt. Gruß, NB


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