Blabliblu2020
Guten Tag, Im Internet ließt man so unterschiedliche Dinge. Stimmt es, dass der Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit ablehnen kann, sofern diese nicht mindestens 15 Wochen am Stück dauert? Dann könnte der Vater in seinen 2 Monaten nicht Teilzeit arbeiten? Vielen Dank
Hallo, § 7 BEEG: (7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen: 1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, 2.das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate, 3.die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden, 4.dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und 5. der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber a) für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und b)für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt. Die von Ihnen genannte Bedingung gibt es nicht. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Verwechselst du da evtl. etwas mit den 15 Wochenstunden mindestens.
Mitglied inaktiv
Diese Aussage ist definitiv falsch. Sonst könnte ja nie ein papa seine 2 Partnermonate nehmen
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