Lina_100
Hallo Frau Bader, noch eine Frage zur Teilzeit nach also außerhalb der EZ. Verstehe ich das so richtig: Der AN muss mindestens 3 Monate vor gewünschtem Beginn der TZ den Anspruch geltend machen. Der AG muss spätestens 1 Monat vor Beginn ablehnen, sonst verringert sich die AZ automatisch entsprechend des Wunsches des AN. Der AG muss aber nicht z. B. innerhalb angemessener Frist reagieren? Was passiert dann, wenn der AG zwar innerhalb dieser Frist aber so spät reagiert, dass der AN (der aus der EZ kommt und wegen der Betreuungszeiten faktisch nur TZ arbeiten kann) keine Möglichkeit mehr hat fristgerecht zu kündigen (weder vertraglich noch nach BEEG)? Besteht dann ein Recht zur a.o. Kündigung? Danke für Ihre Mühe! Lina
Hallo, nein, dann muss man sich gütlich einigen. Liebe Grüsse, NB
IngoAC
Moin, ich meine Verstanden zu haben, dass eine Firma ab 15 Angestellten TZ nur in ganz wenigen Fällen ablehnen darf. Frau Bader schreibt dazu regelmäßig einen Text benutz mal die Suche. LG Ingo
Lina_100
Danke für das Feedback. Nein, darf er eigentlich nicht, wird er aber wahrscheinlich und ich neige nicht zu einer klageweisen Durchsetzung.
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