Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, mein EU endet Ende 2005. Habe beim AG Antrag auf Teilzeit für 10 Std./Woche gestellt. Er bietet mir aber nur einen Vollzeitjob oder alternativ eine Halbtagsstelle mit 20 Std./Woche an. Ich kann aber aus organisatorischen Gründen mit 2 Kids weder 40 noch 20 Std. arbeiten. Habe ich eine Chance auf Aufhebungsvertrag mit Abfindung oder muß ich jetzt kündigen da er mir ja zwei Stellen anbietet und ICH aber nicht annehmen kann??
Hallo, da habe wir aber schon viele Infos.Also, wenn der Antrag schriftl. gesetllt worden ist u der AG die gannenten Gründe hat, wird er gute Chancen haben.. und eine Abfindung gibt es dann nur, wenn ausgehandelt... Gruß, NB
Mitglied inaktiv
soweit ich weiß hast du unter bestimmten vorausetzungen (länger als 6 monate beschäftigt, mehr als 15 AN im betriebu.a.) anrecht auf teilzeit. die az beträgt zwischen 15 und 30 std., eine gütliche einigung soll erfolgen. auf diese 10 std. hättest du dann ohnehin kein anrecht. er bietet dir 20 std. an, wenn du das nicht annehmen kannst wirst du kündigen müssen. soweit ich weiß beträgt die kündigungsfrist 3 monate zum ende der ez, wär ja dann schon zu spät bei dir... da er dir arbeit anbietet glaube ich nicht, dass eine abfindung möglich sein wird.. wünsche dir alles gute!
Mitglied inaktiv
Hallo, Du schreibst mind. 15 - 30 Std. Teilzeit. WO steht das denn geschrieben?? Ich habe am Arbeitsgericht nachgefragt, ob es eine Mindeststundenzahl gibt, und man hat mir NEIN geantwortet. Also wären doch auch 10 Std./Woche o.k. Fr. Bader hat auch immer was von 15 Std. minimum geschrieben. Bei Teilzeitinfo im Internet handelt es sich lediglich um ein Arbeitszeitmodell, bei dem mit 15 Std. Teilzeit gerechnet wird.
Mitglied inaktiv
habe mich schlaugefragt. dies mit den 15- 30 stunden scheint tatsächlich nicht festgeschrieben zu sein. allerdings kann er aus betrieblichen gründen widersprechen. den vorschlag mit den 20 std. kann er so begründen, dass er dann zwei teilzeitkräfte (40h)beschäftigen könnte. gruß!
Mitglied inaktiv
die arbeitszeitverringerung muß man 3 monate vorher "beantragen".
Mitglied inaktiv
Beantragt habe die Teilzeit schon mit 10 Std/Woche.
Mitglied inaktiv
inwiefern hat er widersprochen? schriftlich? mündlich? begründet? er AG muß 4 wochen vorher begründet ablehnen.
Mitglied inaktiv
Hallo, er bietet mir nur eine 20 Std. Woche an, 10 Std. wären aus betriebl. Gründen nicht möglich und ein zusätzl. Arbeitsplatz kann aus wirtschaftl. Gründen nicht geschaffen werden.
Mitglied inaktiv
bei 20 wochenstunden müßte er doch auch eine weitere tzkraft einstellen? oder etwa nicht? ich bin gespannt was frau bader dazu sagt.
Mitglied inaktiv
Hallo Sandra, nein, er müßte keine Zusatzkraft einstellen, da er ZWEI Arbeitsplätze hat. 1 x 40 Std, 1 x 20 Std.
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