Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mich vorrige Woche mit meiner Bezirksleiterin getroffen um ir mitzuteilen das ich nur halbtags kann,wenn Lilly in der Krippe ist.Die Krippe ist von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Danch hätte ich niemanden der sich um Lilly kümmern könnte. Da meinte meine Bezirksleiterin dann muß ich kündigen,es gäbe nur 2Schichten. Ich arbeite in einem großen Bäcker Unternehemen mit sehr vielen Filialen. Habe gefragt ob ich in einer anderen Filiale kann wo Mittelschicht ist,nein ich gehöre in Kaufland wo man von 6:00 Uhr-13:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 20:15 Uhr geht. Nur Frühschicht geht nicht,da meinte sie da könnte ja jeder kommen. Ist der Betrieb dazu verpflichtet mir eine Teilzeit stelle zu geben??? Ach ja bin noch bis 31.12.2005 in Erziehungsurlaub!! Was soll ich machen kündigen kann ich nicht da bekomme ich eine 3monatige Sperre. Danke. LG Mandy
Hallo, Sie haben ANspruch auf TZ, aber nicht auf bestimmte Zeiten des EZ. Und da fängt das Problem an. Wenn Sie kündigen, wird das Arblosengeld nur für die TZ angesetzt. Gruß, NB
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