Hallo Frau Bader, leider hatte ich vergessen (Beitrag vom 06.10., 07.08 Uhr; Vollzeitstelle beim Arbeitsgericht) zu erwähnen, daß ich keine Beamtin bin, sondern Angestellte. Daher müßte, nach meiner Kenntnis, das TzBfG Anwendung finden. Im BAT kann ich nichts eindeutiges nachlesen. Vielen Dank nochmal Ziegenmädchen