Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit

Frage: Teilzeit

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Guten Tag, ich habe ein Angebot für eine Teilzeitstelle (18 Std) angeboten bekommen. Arbeitszeiten jeweils vor- und nachmittags an 5 Arbeitstagen, wöchentlich welchselnd. Von den Zeiten ist das für mich machbar. Da ich immer die Möglichkeit habe, meine Tochter zum Kiga zu bringen bzw. sie abzuholen. Nur ist das Problem, dass mir bei einem ersten Vorstellungsgepräch bereits mitgeteilt worden ist, dass ich, wenn die andere Mitarbeiterin in der Filiale krank wird/ist, ihre Gegenschicht automatisch mit übernehmen müsste! Also müsste ich in dieser Zeit (laut Aussage könnten das auch mal drei Wochen sein!!!) GANZTAGS arbeiten! Das ist allerdings im Vorraus schwer zusagbar für mich, auch wenn ich das im Grunde gar nicht richtig möchte (aber wenn man schon mal einen Job bekommen kann...),da ich wie gesagt eine kleine Tochter habe die zum /vom Kiga kommen muss und man ja nie genau weiss, was zu der Zeit gerade ist!!! Ist es denn erlaubt, solche Sachen im Vertrag zu schreiben, wenn ich nur einen Vertrag über eine bestimmte Arbeitszeit habe? Muss ich das Angebot deshalb ablehnen? Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber mich bittet Überstunden zu machen, ich aber nicht die Möglichkeit dazu habe (durch Tochter oder andere Verhinderungen)? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist zulässig, wenn es entsprechend abgegolten wird. Ob Sie es machen, können nur Sie selber entscheiden! Gruß, NB


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