Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein EU endet im Nov. Seit Juli verhandel ich mit meinem AG um die neuen Arbeitszeiten. Sie bieten mir jetzt einen 32,5 Std. Job an, allerdings kann ich die Arbeitszeiten nicht wahrnehmen, da unser Sohn nur einen KiGa Platz bekommen hat und dieser um 12.30 Uhr endet, ich aber bis 14 Uhr arbeiten soll... Frage: Kann ich 32,5 Stunden ablehnen und pauschal auf 30 Stunden pochen? Wenn wir überhaupt nicht übereinkommen (sie bauen nämlich Mitarbeiter ab udn wollen sicherlich keine Mutti haben, die aus dem EU kommt), welche Möglichkeiten hab ich überhaupt noch? Krieg ich Arbeitslosengeld wenn ich kündige, da ich die Arbeitszeitbedingungen nicht erfüllen kann oder bin ich verpflichtet, jemanden für meinen Sohn zu engagieren? Die pauschale Antwort auf Teilzeit kenne ich - hab ich gelesen :0), aber die hilft mir hier nicht weiter. Vielen Dank für Ihre Mühe! VG Droopy
Hallo, in der pauschelen Antwort steht auch, dass Sie keinen Anspruch auf bestimmte ARbeitszeiten haben, wenn der Ag das betrieblich nicht regeln kann. Wenn Sie kündigen, sind Sie u U gesperrt, bekommen aber auf jeden Fall nur Teilzahlungen für die Zeit geleistet, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bis zur Geburt meines Sohnes als Restaurantfachfrau gearbeitet. Die in meinem Betrieb üblichen Arbeitszeiten liessen sich nicht mit den Kiga Zeiten vereinbaren. Ich habe damals gekündigt und mich arbeitslos gemeldet. Ich musste lediglich eine Erklärung abgeben warum ich gekündigt habe und da reichte die nicht gewährleistung der Kinderbetreuung wärend der Arbeitszeit aus. Mein Kleiner hätte am Tag 1,5 Stunden in der Luft gehangen. Ich habe dann anstandslos die Bewilligung auf Arbeitslosengeld bekommen. Allerdings hat mein Kind einen Ganztagsplatz (9 Std). Dein Arbeitslosengeld würde sicher auf die Stunden reduziert werden die du dem Arbeitsamt zur Verfügung stehst, sprich nur die Zeit die dein Kind in der Einrichtung ist. Ich hoffe ich konnte helfen. LG Sandy
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