Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein EU endet im Nov. Seit Juli verhandel ich mit meinem AG um die neuen Arbeitszeiten. Sie bieten mir jetzt einen 32,5 Std. Job an, allerdings kann ich die Arbeitszeiten nicht wahrnehmen, da unser Sohn nur einen KiGa Platz bekommen hat und dieser um 12.30 Uhr endet, ich aber bis 14 Uhr arbeiten soll... Frage: Kann ich 32,5 Stunden ablehnen und pauschal auf 30 Stunden pochen? Wenn wir überhaupt nicht übereinkommen (sie bauen nämlich Mitarbeiter ab udn wollen sicherlich keine Mutti haben, die aus dem EU kommt), welche Möglichkeiten hab ich überhaupt noch? Krieg ich Arbeitslosengeld wenn ich kündige, da ich die Arbeitszeitbedingungen nicht erfüllen kann oder bin ich verpflichtet, jemanden für meinen Sohn zu engagieren? Die pauschale Antwort auf Teilzeit kenne ich - hab ich gelesen :0), aber die hilft mir hier nicht weiter. Vielen Dank für Ihre Mühe! VG Droopy
Hallo, in der pauschelen Antwort steht auch, dass Sie keinen Anspruch auf bestimmte ARbeitszeiten haben, wenn der Ag das betrieblich nicht regeln kann. Wenn Sie kündigen, sind Sie u U gesperrt, bekommen aber auf jeden Fall nur Teilzahlungen für die Zeit geleistet, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bis zur Geburt meines Sohnes als Restaurantfachfrau gearbeitet. Die in meinem Betrieb üblichen Arbeitszeiten liessen sich nicht mit den Kiga Zeiten vereinbaren. Ich habe damals gekündigt und mich arbeitslos gemeldet. Ich musste lediglich eine Erklärung abgeben warum ich gekündigt habe und da reichte die nicht gewährleistung der Kinderbetreuung wärend der Arbeitszeit aus. Mein Kleiner hätte am Tag 1,5 Stunden in der Luft gehangen. Ich habe dann anstandslos die Bewilligung auf Arbeitslosengeld bekommen. Allerdings hat mein Kind einen Ganztagsplatz (9 Std). Dein Arbeitslosengeld würde sicher auf die Stunden reduziert werden die du dem Arbeitsamt zur Verfügung stehst, sprich nur die Zeit die dein Kind in der Einrichtung ist. Ich hoffe ich konnte helfen. LG Sandy
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?