Mitglied inaktiv
Hallo! Habe ich das richtig verstanden? Ich darf während des EU bis zu 30 Std. pro Woche arbeiten (wenn das Baby nach dem 1.12001 kommt)und bekomme dafür entsprechend GEhalt ZUSÄTZLICH zum ERziehungsgeld? Und bin ich während dieser Arbeit auch kranken- und sozialversichert? Worin besteht der Unterschied zu einer simplen Kürzung der normalen Wochenarbeitszeit von 37.5 runter auf 30 h? Etwas verwirrt Steffi
Mitglied inaktiv
Hallo Steffi, ja du darfst bist zu 30 Std. wöchentlich zusätzlich arbeiten. Du bekommst das Erziehungsgeld zusätzlich zum Gehlat, vorausgesetzt du überschreitest nicht die Einkommensgrenzen. Kranken- und Sozialversicherung mußt du von deinem Gehalt bezahlen. Der Unterschied zu einer simplen Arbeitszeitkürzung ist, das du einen zweiten Vertrag bekommst der nur für den Erziehungsurlaub gilt (muß drinstehen). Dadurch steht dir nach dem Erziehungsurlaub deine Vollzeitstelle aus dem alten Vertrag wieder zu. Gruß Angela
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