Mitglied inaktiv
Hallo Frau Nader, ich möchte gern 2 Jahre Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz nehmen. Im zweiten Jahr möchte ich gern in Teilzeit bis zu 30 Std. arbeiten. Nun ist es so, daß ich unterschiedliche Aussagen gehört haben hinsichtlich der Angabe der genauen Aufteilung. Muss ich tatsächlich im ersten Antrag die genaue Ausgestaltung der Teilzeit im zweiten Jahr nennen, oder kann ich das machen, wenn das erste Jahr Elternzeit um ist. Und wenn sofort wie kann ich das möglichst allgemein halten, da ich das jetzt unmöglich genau festlegen kann, da ich doch garnicht weiß, wie das Kind betreut wird. Vielen Dank im voraus Nina
Hallo, der Antrag muss 7 Wo. vorher gestellt werden. Aber um so eher der Ag es weiß, um so besser kann er es auch einplanen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die Antwort. Ich weiß jetzt aber nicht, ob ich das richtig verstehe. Das ich die Elternzeit an sich 7 Wochen vorher beantragen muss ist klar. Meine Frage ist aber eher, ob ich mit diesem Antrag schon mitteilen muss, wie ich mir eine Ausgestaltung der Teilzeitarbeit im 2. Jahr Elternzeit vorstelle. Also sprich: Wieviele Stunden ich arbeiten möchte und an welchen Tagen. Oder bedeutet Ihre Antwort, das ich dies 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit separat mitteilen kann. In dem Fall würde ich meinem AG derzeit nur mitteilen, daß ich zwei Jahre EZ nehme und im zweiten Jahr generell in Teilzeit arbeiten will, aber eben noch nicht in welcher Form, da ich ja die Betreuungszeiten für das Kind noch nicht kenne.
allmountain
in meinem EZ Antrag (2 Jahre) hab ich direkt reingeschrieben, das ich nach einem Jahr gerne mit 20-25 Wochenstunden innerhalb der EZ wieder arbeiten möchte. Ich habe zwar daraufhin erst eine Art absage bekommen, ich solle mich drei Monate vor Ende des ersten EZ Jahres bei meiner Vorgesetzten melden, man könne mir dies jetzt noch nicht bestätigen. Letztendlich wollte zur gleichen Zeit dann eine Kollegin mit genau dem stundenanteil auch innerhalb ihrer EZ wieder kommen, aber mir wurden die Stunden gegeben, weil ich sie schon im ersten Antrag stehen hatte. Ich weiß nicht in welchem Bereich du arbeitest, aber der AG ist nicht verpflichtet dich zu deinen Wunscharbeitszeiten einzustellen
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