Hallo Frau Bader, ich habe grundsätzlich einen Arbeitsvertrag über 25h/Woche. Nun erwarten wir im Sommer unser erstes Kind. Ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen und nach dem ersten Jahr wieder in den Beruf einsteigen - mit einer reduzierten Stundenanzahl von 20h/Woche. Ist dies rechtlich möglich? Darf ich trotz bereits (vorab) bestehendem Teilzeitarbeitsvertrag meine Arbeitsstunden in der Elternzeit auf eigenen Wunsch weiter reduzieren oder kann der Arbeitgeber die Stundenreduzierung ablehnen, da ich eh nur einen Teilzeitvertrag habe? Besten Dank für eine Antwort!
von Eisprinzessin295 am 20.03.2020, 10:31