Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muß ich meinen alten Urlaub (vor Elternzeit) in Elternzeit nehmen ?

Frage: Muß ich meinen alten Urlaub (vor Elternzeit) in Elternzeit nehmen ?

2Zwerge!

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin recht aufgewühlt nachdem, was ich heute von meinen AG erfahren habe. Ich versuche alles eigenermaßen ordentlich zusammen zu schreiben. Folgender Sachstand. Bin Mutter von Zwillingen, geb. 06.02.12. Für 5 Jahre EZ seitens AG schriftlich bestätigt. Warbis 30.08.14 Zuhause. AB 01.09.14 während der Elternzeit als Teilzeit für diesen AG wieder tätig. Anrecht auf den aktuellen Urlaub aus der Teilzeit für das Jahr 2014 waren 10 KT. Anrecht auf alte Urlaubstage ( BV vor der EZ ) restliche 12 Tage. Ich habe in Jahr 2014 10 KT Urlaub genommen. Mein AG hat zuerst die restlichen Urlaubstage (BV) abgezogen, so dass die aus der Teilzeitbeschäftigung abgezogen wurden und jetzt zum 31.03.15 laut AG verfallen sind. Ist das rechtens ? Mein AG bezieht sich auf das Bundesurlaubgesetz. Resturlaub zuerst. Ich hätte mich auf das Elternzeitgesetz - BEEG § 17 bezogen. Da steht aber im Absatz 2 ...... nach der Elternzeit. Gilt das auch, wenn man während der Elternzeit Teilzeitbeschäftigung nachgeht ? Ich bedanke mich im voraus für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können den Resturlaub ja bis in dem Folgejahr nach Beendigung der EZ nehmen, insofern halte ich das nicht für zulässig. Hat er denn in der Urlaubs-Zeit für die VZ-Arbeit auch VZ-Lohn bezahlt? Sonst hat es sich doch eh Liebe Grüße NB


2Zwerge!

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, nee. Der AG hat den normalen TZ-Lohn bezahlt. Ich will noch anmerken, dass ich für die TZ während der EZ auch separaten Vertrag erhalten habe. Wie soll ich im Gespräch mit ihm am Besten argumentieren`? Er zieht einfach Urlaubstage des ruhenden Arbeitsvertrag dem aktiven TZ-Vertrag vor, und somit habe ich keine Chance die 10 Tage aus der TZ zu nehmen, so das diese verfallen ..... Einfach auf das BEEG § 17 beziehen ? Recht zu haben und zu bekommen sind leider zweierlei. Vielen Dank und liebe Grüsse Lena ST.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann geht für 3 Monate (30.08 - 29.11.14) in Elternzeit. Er möchte im Anschluss an die Elternzeit eine neue Stelle annehmen. Nun hat er beim AG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Kann er somit am 29.08. zum 30.11. kündigen, also ein Tag vor Beginn der Elternzeit und dann in Elternzeit gehen o ...

Hallo Frau Bader, Ich war bis zum 31.12.2014 beschäftigt (nur 6 Monate). Im Januar 2015 würde ich schwanger. Unsere Tochter ist jetzt 10 Monate, ich bekomme bis Sept noch Elterngeld. Nun sieht es so aus, als wenn ich wieder schwanger bin. Würde ich dann nach der Entbindung den Mindestsatz (375€) an Elterngeld bekommen? Habe ich ein Recht ...

Hallo Frau Bader, Ich habe gleich mehrere Fragen. Vorher eine kurze Erläuterung. Ich befinde mich aktuell in Elternzeit, beantragt 1 Jahr voll in EZ u 2. Jahr TZ in EZ. Nun befinde ich mich im Gespräch mit meinem AG und es werfen sich viele Fragezeichen auf. 1. ich habe vor der EZ als Salesmamager gearbeitet, Tätigkeit war von mo - d ...

Hallo Frau Bader, ich habe grundsätzlich einen Arbeitsvertrag über 25h/Woche. Nun erwarten wir im Sommer unser erstes Kind. Ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen und nach dem ersten Jahr wieder in den Beruf einsteigen - mit einer reduzierten Stundenanzahl von 20h/Woche. Ist dies rechtlich möglich? Darf ich trotz bereits (vorab) bestehendem Teilz ...

Hallo Frau Bader, ich habe am 21.08.2021 Zwillinge geboren und war vorher ab Mitte Februar im Beschäftigungsverbot und anschließend im Mutterschutz, daher stehen mir für dieses Jahr noch fast alle Urlaubstage zu. Kann ich mir diese bis zum Ende meiner Elternzeit aufheben, obwohl ich ab dem 12. Lebensmonat in Teilzeit starten möchte oder muss i ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...