Cubanita01
Hallo Frau Bader, Ich war bis zum 31.12.2014 beschäftigt (nur 6 Monate). Im Januar 2015 würde ich schwanger. Unsere Tochter ist jetzt 10 Monate, ich bekomme bis Sept noch Elterngeld. Nun sieht es so aus, als wenn ich wieder schwanger bin. Würde ich dann nach der Entbindung den Mindestsatz (375€) an Elterngeld bekommen? Habe ich ein Recht auf Mutterschutz, wenn ich in der Elternzeit wieder ss geworden bin? Ich bin völlig durcheinander und weiß gerade nicht weiter, ist eine unglückliche Situation. Ich hoffe, Sie können mir helfen. Danke!
Hallo, Sie haben ohne AG keine EZ - und bekommen nur den Grundbetrag + Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB
peekaboo
und in 2015 Schwanger geworden oder verstehe ich hier etwas nicht.
Sternenschnuppe
Was heisst "sieht so aus " ? Elternzeit gibt es nur wenn man einen Arbeitgeber hat. Wie bist Du nach dem Elterngeld krankenversichert ? Wovon hast Du vor der Geburt von Kind 1 gelebt ? Hast Du Betreuung für das erste Kind ? Fragen über Fragen :-)
Mitglied inaktiv
Wofür Mutterschutz, wofür Elternzeit? Steht beides nur Arbeitnehmern zu. Hausfrauen bekommen da nichts. Was Dir aber bleibt ist eben das Elterngeld in Mindesthöhe. Außer Du arbeitest bis dahin. Wozu ich dir dringend raten würde. Elterngeld bleibt weil das jeder bekommt.
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