Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann geht für 3 Monate (30.08 - 29.11.14) in Elternzeit. Er möchte im Anschluss an die Elternzeit eine neue Stelle annehmen. Nun hat er beim AG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Kann er somit am 29.08. zum 30.11. kündigen, also ein Tag vor Beginn der Elternzeit und dann in Elternzeit gehen ohne Einbußen zu haben? Der 30.08. wäre ein Samstag und deswegen nicht möglich. Ich danke Ihnen schon vorab für Ihre Hilfe. Vielen Dank!!!!
von susi1420 am 16.07.2014, 09:06