Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite währenddessen in Teilzeit bei meinem AG. Am Ende der Elternzeit lebt mein alter Vollzeitvertrag wieder auf. Nun planen wir ein zweites Kind. Die FA hat mich bereits jetzt darauf hingewiesen, daß ich voraussichtlich aufgrund einer Risikoschwangerschaft krankgeschrieben würde. Damit würde ich ja nach 6 Wochen ins Krankengeld rutschen. Wenn ich meine Elternzeit frühzeitig beenden würde und damit der Vollzeitvertrag wieder aufleben würde, auf welcher Basis bekäme ich dann Kranken- bzw. Elterngeld? Vollzeit oder Teilzeitgehalt? Danke und viele Grüße
Hallo, was meinen Sie mit "die EZ vorzeitig beenden und dann Krankengeld bekommen"? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich würde, sofern ich schwanger würde, lt. meinem FA direkt krankgeschrieben werden. Aktuell befinde ich mich bereits in Elternzeit und arbeite 30 Stunden. Bei Ende der Elternzeit wird der Vollzeitvertrag wieder aktiv. Wenn ich also jetzt schwanger werde würde und eine Krankschreibung hätte, die die Schwangerschaft über andauert, würde es doch finanziell eventuell Sinn machen, diese aktuelle Elternzeit vorzeitig zu beenden, um den Vollzeitvertrag zu aktivieren, um dann nach 6 Wochen auf dieser Basis Krankengeld zu bekommen. Deshalb die Frage, ob das überhaupt so richtig gedacht ist.
malini
Ich denke, das ist wie beim BV Betrug. Man kann nicht die EZ vorzeitig beenden und dann nicht arbeiten, sondern Krankengeld beziehen. Stell aber die Frage neu falls du das wirklich vorhaben solltest, Frau Bader liest in der Regel spätere Nachfragen nicht mehr.
Mitglied inaktiv
Wieso sollte das Betrug sein? Um den vollen Mutterschutz meines ursprünglichen Vertrages zu erhalten, ist es doch auch zulässig (und wird hier auch oft geraten), die Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden. Ich persönlich sehe da keinen Unterschied zu meinen Gedankenspielen. Und deshalb ja auch die Frage, ob das überhaupt so machbar ist.
chrissicat
Für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit benötigst du die Zustimmung des Arbeitgebers. Im Gegensatz zum Beschäftigungsverbot hätte hier nicht nur die Krankenkasse sondern auch der Arbeitgeber höhere Kosten, da dieser für 6 Wochen Entgeltfortzahlung leistet.
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die Info. Wenn der Arbeitgeber die Zustimmung dazu geben muss, wird er das vermutlich nicht tun, wenn ihm eine Schwangerschaft bekannt würde. Gesetzt den Fall er tut das und ich kann die Elternzeit beenden, welches Gehalt wird dann zur Berechnung rangezogen? Und bevor ich des Betruges bezichtigt werde: Ich bin ja noch nichtmal schwanger und selbst wenn ich es werden sollte, weiß ja auch niemand ob ich dann überhaupt noch in Elternzeit bin. Ich möchte lediglich die für mich finanziell beste Möglichkeit finden, die sich rechtlich einwandfrei machen lässt.
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