Patrick M
Unsere Tochter ist 13 Monate alt und seit einigen Wochen bei der Eingewöhnung einer Tagesmutter (TM). Sie mag die Räumlichkeiten und Verhält sich auch gegenüber der TM sehr gut. Allerdings nur, wenn die eigene Mutter im Raum ist. Die Trennungsversuche (Berliner Modell) liefen mal OK, mal katastrophal - grundsätzlich eher nicht gut. Das Urteil der TM ist nun, dass das Kind noch nicht bereit ist und wir uns eine Alternative überlegen sollten, da ihr Weinen auch die anderen 3-4 Kinder immer wieder zum weinen bringt Unser Problem: Meine Frau hat bereits Teilzeit ab Anfang des Jahres angemeldet, der Arbeitgeber hat zugestimmt. Kann die Teilzeit aufgrund eines "Härtefalls" verschoben werden, denn so kurzfristig werden wir keine alternative Betreuung finden oder auch die teilweise Trennung von der Mutter hinbekommen. Der Arbeitgeber ist ein größerer Konzern und dort wird gerade stark "aufgeräumt". Daher versucht man natürlich, sich still zu verhalten. Darüber hinaus: Die Teilzeit wäre aus finanzieller Sicht notwendig gewesen. Gibt es hier irgendwie noch Hilfe, wenn man das nicht gestemmt bekommt (vom Elterngeld mal abgesehen). Vielen Dank für ein Feedback
Hallo, sie kann die TZ in EZ kündigen (Achtung bei der Formulierung).Am besten mal mit dem Ag reden, vllt verzichtet er auf Fristen. Liebe Grüße NB
cube
TZ in Elternzeit oder ist die Elternzeit dann beendet? Innerhalb der EZ hätte sie ja eh noch Kündigungsschutz. Die TZ in EZ kann gekündigt werden (aufpassen, das man wirklich nur diese kündigt und nicht den Hauptvertrag) und dann nochmal neu beantrag werden. Bzgl. finanzieller Hilfen: erst mal wärest du als Ehepartner zuständig. Wenn das aber nicht reicht, wirds schwierig. Ihr habt ja eine Betreuung und auch einen Job, würdet beides aus eigenem Antrieb kündigen bzw. verschieben. Das muss man sich dann eben auch leisten können - so hart sich das anhört, weil ihr ja wollt, es aber eben nicht klappt.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)