Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, Sie haben meine Frage nicht ganz beantwortet - Wenn ich mit meinem AG für den EZ einen neuen Arbeitsvertrag, ersetzt dieser dann den alten? - oder läuft der alte weiter? - Und vor allem: behalte ich weiterhin einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit, oder kann mein AG mir vorschreiben, weiterhin TZ zu arbeiten ? Danke und Gruss, colombe
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Die Arbeitspläne werden bei uns von Woche zur Woche gemacht, bei denen sich die Vollzeitmitarbeiter selbst eintragen dürfen, die Teilzeitmitarbeiter jedoch nicht, denn diese sollen flexibel planbar sein. Die Arbeitsverträge sind jeweils gleich, alle haben ein flexibles Jahresstundenkonto. Meines wissens ist es doch so, dass ein TZ-MA die selben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite als Teilzeit mit 28,5 Stunden in der Pflege. Ich arbeite unter der Woche 5,5 Stunden und am Wochenende und Feiertage 7 Stunden, so haben es mein Arbeitgeber und ich vereinbart. Nun, ist es so dass ich einmal 12 Tage und einmal 9 Tage eingeplant. Das ist doch nicht rechte ...
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