Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, Sie haben meine Frage nicht ganz beantwortet - Wenn ich mit meinem AG für den EZ einen neuen Arbeitsvertrag, ersetzt dieser dann den alten? - oder läuft der alte weiter? - Und vor allem: behalte ich weiterhin einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit, oder kann mein AG mir vorschreiben, weiterhin TZ zu arbeiten ? Danke und Gruss, colombe
Hallo, doch, hatte ich. Das kommt alleine darauf an, wie Sie den vertrag gestalten. Gruß, NB
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