Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader,, nun habe ich meinem AG mitgeteilt, wie ich nach dem EU wieder arbeiten möchte (schriftlich) und wurde gestern zu einem Gespräch eingeladen. Der Anfang des Gespräches verlief so: - ja, fakt ist ich habe keinen Arbeitsplatz für Sie und Arbeit ist auch keine da. Zudem haben Sie ja nur ein Anrecht auf Ihren Vollzeitjob. Und im Budget habe ich Sie auch nicht mehr drin.Es gibt 3 Möglichkeiten sagt er: 1. wir kündigen Ihnen, dann wissen wir ja wo wir uns wieder sehen (zu welchem Termin muss er mir denn dann kündigen) Kündigungsfristen vom AG?? 2. wir kündigen Ihnen den Vollzeitjob und machen einen neuen Teilzeitvertrag. (ha,ha,ha, da habe ich direkt gesagt... da würde dann ein Änderungsvertrag gemacht.) Sein Tenor....das kommt doch alles aufs gleiche RAUS. Sehe ich aber nicht so.... bin ja schliesslich 15 jahre in der Firma 3. Ein Aufhebungsvertrag Dann die Frage: was möchten Sie denn ? Ich sagte..... meinen Job. Geburt meiner Tochter war am 8.12.02 - wann endet dann der EU? 8.12. oder 9.12.05? Wäre gaaaaaaanz lieb, wenn Sie alle Fragen beantworten könnten. Ist echt wichtig für mich. LG Conny
Halo, 1. Gesetzlich (je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit)oder vertraglich ab ersten Tag nach Arbeitsbeginn 2.Besser als nichts u Sie können in der Zeit einen neuen Job suchen (in den neuen Vertrag aufnehmen, wie lange Betriebszugehörigkeit) 3. Dann sind Sie nicht gesperrt, wenn der AG sonst gekündigt hätte. 4. Erster TAg ist immer der Geburtstag. Gruß, NB
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