Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternzeit

Frage: Teilzeit nach Elternzeit

EAA20

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Sehr geehrte Frau Bader, nach 2 Jahren Elternzeit möchte ich Teilzeit arbeiten, 19,5 Stunden. Nun möchte mein AG wissen, für wie lange ich dies plane. Ich denke, mindestens bis meine Tochter, 1,5 Jahre, in die Grundschule geht, eventuell sogar länger. Nun kann es ja immer zu finanziellen Engpässen kommen. Gehe ich zurecht davon aus, dass ich dann keinen Anspruch darauf habe, meine Stunden zu erhöhen innerhalb des jetzt festgelegten Zeitraums von 5-6 Jahren? Ich war nur überrascht, dass ich mich jetzt auf einen festen Zeitraum festlegen muss. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, machen Sie es doch schrittweise. Sie verlängern die Ez bis zum 3. Geb. und arbeiten TZ in EZ. Danach wird neu geschaut. Sie könnten (wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen) Brückenteilzeit beantragen oder eine befristete Herabsetzung beantragen. Alles Verhandlungssache. Liebe Grüße NB


mellomania

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Hintergrund ist, dass die, wenn du es machst, deinen aktiven, momentan wegen ez ruhenden vollzeit Vertrag dauerhaft!!! Auf tz änderst. Daher ist es Verhandlungssache. Das letzte Jahr ez hebst du auf?


KielSprotte

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Ich vermute, es geht um eine Brückenteilzeit? Da ist der Zeitrahmen zwischen mdst. einem und max. fünf Jahren.


mellomania

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geht aber nicht bei jedem. anzahl mitarbeiter und betriebszugehörigkeit sind da glaub entscheidend


Mitglied inaktiv

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Ich habe auch so eine Stelle, fest vereinbart sind 20 std. Nun hat aber eine MA ihre Stunden reduziert und ich habe einen Teil ihrer Stunden bekommen. Das ist befristet auf 2 Jahre. Alles planbar. Ich stelle mir grad vor, in 2 Monaten will sie wieder mehr arbeiten. Und 2 Wochen später doch wieder weniger. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass der AG einfach Planungssicherheit haben will


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