Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit nach Elternzeit

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Liebe Frau Bader, meine Elternzeit endet im Dezember 2004. 3 Monate vorher muss ich ja spätestens Teilzeitarbeit bei meinem Arbeitgeber anmelden. Ich möchte von 38,5 Stunden auf 30 Stunden die Woche verkürzen. Ich bin Angestellte (lt. Vertrag), werde nach dem BAT bezahlt und bin seit 10 Jahren für die Buchhaltung zuständig. Für meine Elternzeit von 3 Jahren wurde jemand solange befristet eingestellt. Mein Chef ist von dieser Ersatzkraft so begeistert, das ich mir gut vorstellen kann, dass er meinen Antrag auf Stundenreduzierung mit der Begründung ablehnt, dass man für die restlichen 8,5 Stunden in der Woche niemanden finden wird. Er würde es nämlich lieber sehen, dass ich in die Personalabteilung (kenne mich in dem Sachgebiet gar nicht aus) wechsel, weil dort eine Kollegin wegen Altersteilzeit geht und meine Ersatzkraft in der Buchhaltung bleibt. Reicht die Begründung des AG aus und kann er mich so einfach in die Personalabteilung stecken obwohl eigentlich noch Mehrarbeit in der Buchhaltung dazugekommen ist (mein Nachfolger war nämlich sehr fleissig in meiner Abwesenheit und hat alles an Arbeit bereitwillig angenommen). Sorry für den langen Text. Aber ich will mich ein bisschen vorbereiten. Vielen Dank Lovedreamer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wie er es begründet. WEnn es tatsächlich Arbeit für eine volle Stelle ist, kann er die 1/4 Stelle ja auch wirklich schwierig besetzen. Dann würde er damit durchkommen. Es hilft nur eins: seine Reaktion abwarten. Gruß, NB


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